Kein Versicherungsschutz für Autofahrer mit mehr als 50 Milligramm Alkohol im Blut

Kein Versicherungsschutz für Autofahrer mit mehr als 50 Milligramm Alkohol im Blut

Bangkok. Der Generalsekretär des Amtes der Versicherungskommission, Herr Sutthipol Thaveechaikarn gab am Dienstag bekannt, dass seine Kommission eine Ankündigung vorbereitet, wonach Autofahrer, die nach einem Unfall mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut erwischt werden, automatisch ihren Versicherungsschutz verlieren.

Die bisherige Regelung, dass der betrunkene Verkehrsteilnehmer seinen Versicherungsschutz erst ab 150 Milligramm (1,5 Promille) verliert, wird damit außer Kraft gesetzt und ist nicht mehr gültig. Herr Sutthipol Thaveechaikarn sagte weiter, dass die Kommission ihre Ankündigung bereits bis zum Ende der Woche ausarbeiten und veröffentlichen will.

Generalsekretär Sutthipol wies darauf hin, dass die derzeitige bestehende Regel in den Versicherungsverträgen, die erst ab 1,5 Promille einen Versicherungsschutz ausschließt, nicht mit dem aktuellen Landesverkehrsgesetz übereinstimmt. Das Landesverkehrsgesetz schreibt vor, dass ein Autofahrer bereits als betrunken angesehen wird, wenn er bei einem Verkehrsunfall mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat.

Das bedeutet in Zukunft für die Auto- und Motoradfahrer, dass, wenn sie nach einem Verkehrsunfall mit mehr als 50 Milligramm prozentualem Alkoholgehalt im Blut ( 0,5 Promille) getestet werden, ihr Schaden nicht mehr von der Versicherung abgedeckt wird.

Die Verkehrsteilnehmer müssen dann die Kosten für den Schaden, den sie bei einem Verkehrsunfall verursacht haben, selber tragen, betonte Herr Sutthiphol ausdrücklich. Ob diese neue Regelung bereits vor den kommenden Songkran Feiertagen gültig wird, konnte bisher noch nicht in Erfahrung gebracht werden.

 

  • Quelle: Thai PBS