Bangkok. Das TM30 Meldeverfahren ist eine thailändische Einwanderungspflicht. Das Formular soll dabei helfen, Ausländer – Touristen und Expats – während ihres Aufenthalts in Thailand im Auge zu behalten. Es muss vom Eigentümer oder vom Vermieter ausgefüllt werden, um den Aufenthalt der ausländischen Gäste innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft zu melden.
Wie so oft und bei vielen Dingen in Thailand wird die Durchsetzung des TM30 Meldeverfahren nicht einheitlich angewandt. Daher kommt es immer wieder vor, dass einige Menschen möglicherweise jahrelang ohne eine TM30 Berichterstattung davonkommen können. Wenn allerdings ihre Einwanderung überprüft wird und Sie dabei nicht die erforderlichen Meldungen vorgenommen haben, werden Bußgelder und andere Einwanderungsprobleme folgen.
Um die Erklärung zu vereinfachen, finden sie hier die Hauptpunkte zum TM30 Meldeverfahren:
- Wenn Sie in einem Hotel übernachten, wird das Hotel die Registrierung nach dem Einchecken für Sie vornehmen. Dies gilt jedoch auch für Folgendes:
- Wenn Sie ein Haus in Thailand besitzen und in einem solchen wohnen,
- wenn Sie bei einem thailändischen Freund wohnen,
- wenn Sie in einer Unterkunft wohnen, die nicht ordnungsgemäß lizenziert ist
Mit dem TM30 Formular können Ausländer während ihres Kurz- oder Langzeitaufenthalts in Thailand die Einwanderungsbehörden über ihre Standorte informieren.
Wenn Sie in einer Eigentumswohnung oder in einem Wohnblock wohnen, muss der Eigentümer Ihren Aufenthalt registrieren.
Der Grundgedanke der thailändischen Regierung ist, dass das TM30 Meldeformular eine Möglichkeit bietet, die “ Goodies „, aber natürlich auch die “ Bösewichte “ zu überwachen, um ausländische Kriminelle davon abzuhalten, Thailand als ihr Langzeit Versteck zu wählen.
Das Gesetz, das das TM30 Formular regelt, wurde schon lange mit dem Hotelgesetz von 2005 eingeführt, hat sich jedoch seitdem über die Hotels hinaus auch auf Vermieter ausgeweitet, die Eigentum oder Wohnungen besitzen, die nicht als Hotels klassifiziert sind.
Nach Ansicht der Behörden war dies erforderlich, um Eigentumswohnungen und andere nicht lizenzierte Räumlichkeiten zu vermieten, die an zahlende Gäste vermietet wurden, z. B. Apps zur gemeinsamen Nutzung von Räumen wie AirBnB. Die Regeln gelten auch für Thailänder, die Ausländer bei sich zu Hause aufnehmen.
Der Bericht muss von den Hotels, den Service Apartments oder von Vermietern privater Immobilien ausgefüllt werden. Es liegt daher alleine in der Verantwortung des Vermieters, das TM30 Formular bei den Behörden einzureichen.
Wenn Sie im Haus eines Freundes wohnen, muss Ihr Freund das TM30 Formular ebenfalls bei der zuständigen Einwanderungsbehörde einreichen. Gleiches gilt auch für einen Ausländer, der mit einem / einer Thai verheiratet ist und ein Thai Visum besitzt.
Wenn Sie als Expat dauerhaft in Thailand leben und an einen anderen Ort im Land reisen – eine andere Adresse als Ihre gewöhnliche Heimatadresse – müssen Sie ebenfalls die Einwanderung nach Ihrer Rückkehr darüber benachrichtigen.
Dies ist, was Sie brauchen, um ein TM30 Meldeformular auszufüllen:
- Kopie Ihrer Abreisekarte
- Kopie Ihrer Passfotoseite
- Kopie Ihrer letzten Visumstempelseite
Der Vermieter oder Melder benötigt…
- Kopie der Eigentumsurkunde an ihrem Eigentum
- Kopie des Mietvertrages
WICHTIG! Das TM30 ist nicht dasselbe wie eine 90-Tage-Meldung.
Die Online-Registrierung ist HIER verfügbar, (wenn sie den mal wirklich funktioniert). Sie müssen einen Benutzernamen und ein Passwort registrieren und sich dann immer dann anmelden, wenn Sie dies benötigen. Das Bußgeld für die Nichtmeldung beträgt 1.600 Baht pro Person.
Um sich als Mieter oder Gast zu schützen, sollten Sie Ihren Vermieter oder Vermieter fragen, ob Sie bereits registriert sind.
- Quelle: Einwanderungsbehörde Thailand, The Thaiger, The Nation Thailand