Thailands Steuersystem soll überarbeitet und erneuert werden

Thailands Steuersystem soll überarbeitet und erneuert werden

Bangkok. Das Finanzministerium plant die Einrichtung eines Ausschusses, der über eine Umstrukturierung des Steuersystems entscheidet und es dann überarbeiten und erneuern soll. Finanzminister Uttama Savanayana sagte am Montag (26. August), dass die geplante Überarbeitung des thailändischen Steuersystems nicht nur Thailands globalen Wettbewerbsvorteil schärfen soll sondern gleichzeitig auch eine faire Bewertung für alle Bürger und privaten Unternehmen sicherstellen soll.

Die Mitglieder des geplanten Ausschusses zur Erneuerung des Steuersystems sind Vertreter der drei Steuereinzugsabteilungen und des Amtes für Steuerpolitik. Den Vorsitz des Ausschusses soll dann Prasong Poontaneat, der ständige Sekretär des Ministeriums übernehmen.

Der Ausschuss wird sich bereits am Freitag (30. August) zum ersten Mal treffen, sagte Finanzminister Uttama gegenüber der Presse.

Gleichzeitig fügte er auch hinzu, dass die Überarbeitung des Steuersystems nicht nur Ermäßigungen, sondern auch Erhöhungen sowie eine Ausweitung der Erhebungsgrundlage umfassen würde.

Der Generaldirektor der Finanzabteilung, Ekniti Nitithanprapas, sagte derweil, seine Agentur werde das Repräsentantenhaus dazu drängen, diesen Monat eine E-Business Rechnung zu prüfen, damit das Gesetz schon im nächsten Jahr 2020 in Kraft treten kann.

Laut seinen weiteren Angaben hat die Abteilung in den ersten zehn Monaten des am 1. Oktober beginnenden Geschäftsjahres bereits Steuern in Höhe von 1,59 Billionen Baht eingezogen.

Dieser Wert lag um 48,44 Milliarden Baht über dem ursprünglichen Schätzwert und war um 3,1 Milliarden Baht höher als im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres.

„Wir gehen davon aus, bis zum Ende dieses Geschäftsjahres einen Steuerertrag von rund 2 Billionen Baht zu erzielen“, fügte er weiter hinzu.

Laut Thairecht.com gibt es bisher in Thailand 6 Progressionsstufen. (Es werden allerdings nur fünf aufgezählt):

  • Einkommen bis 150.000 Baht sind steuerfrei.
  • Ab einem Netto Einkommen von 150.001 – 500.000 Baht muss ein Steuersatz von 10 % abgeführt werden,
  • zwischen 500.001 – 1 Millionen Baht werden 20 % fällig,
  • von 1 Millionen bis 4 Millionen  Baht sind 30 % Steuern zu zahlen,
  • ab einem Einkommen von mehr als 4 Millionen Baht wird dann der Spitzensteuersatz von 37 % erhoben.

Das thailändische System zur Berechnung der Einkommenssteuer ist ebenfalls relativ unkompliziert und einfach zu überblicken.

Eine Besonderheit zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung; es gibt die Vordrucke für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung auch in englischer Sprache. Somit hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Steuererklärung selbst zu verfassen und bei seinem zuständigen Finanzamt einzureichen.

 

  • Quelle: The Nation Thailand, Thai Visa, Thai Recht