Das Auswärtige Amt informiert über Coronavirus und Einreisebeschränkungen

Das Auswärtige Amt informiert über Coronavirus und Einreisebeschränkungen

BANGKOK. Das Auswärtige Amt informiert über Coronavirus und Einreisebeschränkungen – 4 Dinge, die Reisende nach Deutschland wissen müssen. Aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus haben viele Länder Reisebeschränkungen eingeführt oder andere Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern. Reisende finden hier nützliche und wichtige Informationen für Reisen nach Deutschland.

  1. Einreise: Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen

Deutschland hat am 17. März 2020 Reisebeschränkungen für Einreisen von außerhalb des Schengen-Raums eingeführt. Alle entsprechenden Einreisen von Nicht- EU- Bürgern und Bürgern von Nicht-Schengen-Staaten per Flugzeug oder Schiff sind betroffen. Die Einreise ist für deutsche Staatsbürger möglich.

Auch EU- Bürger und Bürger Großbritanniens, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sowie deren Familienangehörige dürfen durch Deutschland in ihre Heimatländer reisen. Gleiches gilt für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem dieser Länder. Anderen Personen kann die Einreise verweigert werden, wenn sie keine dringenden Gründe für ihre Einreise nachweisen können.

Darüber hinaus wurden ab Montag, dem 16. März, 8:00 Uhr, vorübergehende Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Frankreich, Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Dänemark eingeführt. Waren- und Pendlerlieferungen dürfen diese Grenzen überschreiten. Reisenden auf nicht wesentlichen Reisen kann die Einreise verweigert werden. Weitere Details finden Sie hier.

Gemäß den Richtlinien müssen die örtlichen Behörden Hotels nur dann zur Verfügung stellen, wenn dies unbedingt erforderlich ist und nicht für touristische Zwecke. Darüber hinaus müssen viele Einrichtungen wie Bars, Clubs, Theater, Museen und Kinos schließen. Wichtige Geschäfte wie Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Banken bleiben geöffnet. Andere Geschäfte können geschlossen sein.

Alle Reisenden sollten die Informationen und Anweisungen der folgenden Broschüre berücksichtigen. Flugblätter werden von Fluggesellschaften an Passagiere auf Reisen nach Deutschland verteilt:

Handout zu Coronavirus

Passagiere, die mit dem Flugzeug oder Schiff aus China, Iran, Italien, Japan oder Südkorea anreisen, müssen Angaben zu ihrem Flug / ihrer Reise machen. Zu diesem Zweck erhalten sie eine Ausschiffungskarte. Ausschiffungskarten sind auch in Zügen obligatorisch, wenn ein Verdachtsfall im Zug auftritt.

Ausschiffungskarte des Flugzeugs

Schiffsausschiffungskarte

Reisende sollten auch bei Kontrollen eine genauere Prüfung erwarten, da in zweifelhaften Fällen umfassendere Fragen gestellt und Gesundheitskontrollen durchgeführt werden können. Bei Bedarf können auch Maßnahmen angepasst werden.

 

Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen und -verfahren finden Sie hier:

Verkehrsministerium

Gesundheitsministerium

  1. Wie verhalte ich mich in Deutschland?

Wenn Reisende Symptome im Zusammenhang mit Covid-19 entwickeln (Husten, laufende Nase, Halsschmerzen und Fieber), sollten sie sich telefonisch mit einem Arzt in Verbindung setzen oder die Hotline 116 117 kontaktieren. Oft können auch Reiseführer oder Hotels in diesem Fall helfen . Reisende sollten die Kontaktdaten der Botschaft oder des Konsulats ihres Heimatlandes in Deutschland aufbewahren, falls sie diese kontaktieren müssen.

Eine kurze Übersicht darüber, wie Sie sich und andere schützen können, finden Sie hier:

Merkblatt zum Coronavirus: Schützen – Erkennen – Handeln

In Deutschland identifiziert das Robert Koch-Institut Risikobereiche. Derzeit ist der Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) das einzige Gebiet, das in Deutschland als Risikobereich gilt. Die aktuelle Liste finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts.

Achten Sie auf die örtlichen Vorschriften

Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus unterliegen den örtlichen Vorschriften. Dies kann Quarantänemaßnahmen im Falle einer bestätigten Infektion mit Covid-19 umfassen.

Derzeit gibt es keine besonderen landesweiten Beschränkungen. Es wird jedoch empfohlen, öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zu vermeiden. Einige dieser Veranstaltungen wurden bereits abgesagt. Berlin hat Versammlungen mit mehr als 50 Personen verboten, was zur Schließung von Clubs, Theatern und Kinos führte. Hamburg hat auch Versammlungen ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl verboten.

Im Allgemeinen sollten die internationalen Empfehlungen zur Verringerung der Ausbreitung des Coronavirus befolgt werden. Dazu gehören das regelmäßige und gründliche Waschen der Hände mit Seife für 20 bis 30 Sekunden, das Niesen in den Ellbogen oder ein schnell zu entsorgendes Taschentuch oder Taschentuch, der Abstand zu anderen Personen und das Vermeiden von Händeschütteln. Weitere Informationen und Details finden Sie auf der Webseite der Weltgesundheitsorganisation.

Nach Möglichkeit sollte die Anzahl der Fahrten verringert und der öffentliche Verkehr vermieden werden, um das Infektionsrisiko weiter zu verringern.

  1. Transits durch andere Länder und Rückkehr nach Hause

Aufgrund vieler neuer Reisebeschränkungen hat Deutschland seinen Bürgern von nicht wesentlichen Reisen in andere Länder abgeraten.

Eine Reihe von Ländern hat im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus Reisebeschränkungen eingeführt. Einige von ihnen können auch die Einreise verbieten oder Reisende aus Deutschland unter Quarantäne stellen. Diese können sich sehr schnell ändern.

Reisenden wird daher empfohlen, sich an die Botschaft oder das Konsulat ihres Transit- oder Ziellandes zu wenden, um Informationen über mögliche Einreisebeschränkungen zu erhalten. Reisende sollten sich auch über Änderungen während ihres Auslandsaufenthaltes auf dem Laufenden halten. In vielen Fällen stellen auch das Gesundheitsministerium oder die zuständigen Behörden Informationen für Reisende auf ihren Websites bereit.

  1. Wo finden Sie weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen:

Gesundheitsministerium

Verkehrsministerium

Die Weltgesundheitsorganisation

Robert Koch Institut

Risikobereiche des Robert Koch Instituts

 

  • Quelle: Auswärtiges Amt