Das Kabinett hat die Senkung der Steuer auf Grundstücke und Gebäude um 90 % des fälligen Betrags gebilligt

Das Kabinett hat die Senkung der Steuer auf Grundstücke und Gebäude um 90 % des fälligen Betrags gebilligt

BANGKOK. Das Kabinett hat die Senkung der Steuer auf Grundstücke und Gebäude um 90 % des für das Steuerjahr 2020 fälligen Betrags gebilligt, um die Belastung der Menschen zu verringern, sagte Premierminister Prayuth Chan o-cha gegenüber der nationalen Presse.

Das Kabinett genehmigte am Dienstag (2. Juni) ein königliches Dekret über die Kürzung der Steuern, wie vom Finanzministerium vorgeschlagen.

Wenn die neuen Steuersätze im Rahmen des neuen Grundstücks- und Gebäudesteuergesetzes eingeführt würden, würden sich die Probleme der Menschen durch die Leiden, die sie bereits hatten, nur noch weiter verschlimmern, sagte er.

Die Steuersenkung in diesem Jahr zielte auch darauf ab, eine nachteilige Auswirkung auf die Zahlung der Einkommensteuer im nächsten Jahr zu verhindern, sagte der Premierminister weiter.

Die Regierung würde damit auch den lokalen Verwaltungsorganisationen helfen, die für ihre eigenen Ausgaben auf die Erhebung von Grundstücken und Gebäudesteuern angewiesen sind, sagte General Prayuth.

Das Dekret zielt darauf ab, die Auswirkungen des neuen Grund- und Gebäudesteuergesetzes von 2020 zu mildern, das bereits verkündet wurde und im August 2020 in Kraft treten soll.

Einzelheiten des Dekrets zeigen, dass die Kürzungen hauptsächlich Unternehmenseigentümern von Ackerland, Menschen, die sich mehr als ein Haus leisten können, sowie Eigentümern von leerstehenden Grundstücken oder Gewerbe- / Industrieimmobilien zugutekommen.

Dies liegt daran, dass Ackerland im Besitz von Einzelpersonen bereits in den ersten drei Jahren oder bis 2022 nach dem Land- und Gebäudesteuergesetz von der Steuer befreit ist. Nur Firmeninhaber sollen nach den Kürzungen weniger bezahlen.

Juristische Personen, die Ackerland mit einem geschätzten Wert von 5 Millionen Baht besitzen, zahlen normalerweise 0,01 % des Wertes nach geltendem Recht oder 500 Baht. Mit den neuen Kürzungen zahlen sie jetzt nur noch 50 Baht.

Gleiches gilt auch für Wohnzwecke.

Nach geltendem Recht sind Erstwohnungsbesitzer bereits für den Wert von Grundstücken und Gebäuden bis zu 50 Millionen Baht und 10 Millionen Baht steuerfrei, wenn sie nur die Bauwerke, nicht aber das Grundstück besitzen.

Für andere Häuser, die sie besitzen, werden sie nach dem geltenden Recht mit 0,02 % oder 1.000 Baht besteuert. Mit den neuen Kürzungen zahlen sie dagegen nur noch 100 Baht.

Leerstehende Grundstücke oder Gewerbe- / Industrielandschaften und Gebäude mit einem geschätzten Wert von 5 Mio. Baht werden nach geltendem Recht mit 0,3 % oder 15.000 Baht besteuert. Die Eigentümer müssen nun nach den Kürzungen nur noch 1.500 Baht bezahlen.

 

  • Quelle: Bangkok Post