Unternehmer im Zusammenhang mit Cannabis müssen ein thailändischer Staatsbürger sein, der über 20 Jahre alt ist und in der Vergangenheit keine illegalen Drogenfälle vorzuweisen hat

Unternehmer im Zusammenhang mit Cannabis müssen ein thailändischer Staatsbürger sein, der über 20 Jahre alt ist und in der Vergangenheit keine illegalen Drogenfälle vorzuweisen hat

BANGKOK. Unternehmer im Zusammenhang mit Cannabis müssen ein thailändischer Staatsbürger sein, der über 20 Jahre alt ist und in der Vergangenheit keine illegalen Drogenfälle vorzuweisen hat, sagt der Cannabis Sonderausschuss.

Der Cannabis Sonderausschuss hat festgelegt, dass Unternehmer, die mit Cannabis in Verbindung stehen, thailändische Staatsangehörige im Alter von mindestens 20 Jahren sein müssen und noch nie wegen illegaler Drogenfälle im Gefängnis waren.

Panthep Puaphongphan, ein Sprecher des Sonderausschusses, sagte der Associated Press nach einem Treffen am 24. Juni, dass der Ausschuss erwogen und zugestimmt habe, die Qualifikationen von Unternehmern für Geschäfte im Zusammenhang mit Cannabis zu klassifizieren.

Unabhängig davon, ob es sich um den Verkauf, die Produktion, den Import oder den Export handelt, müssen die Unternehmer die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen, in Thailand wohnen und mindestens 20 Jahre alt sein. Sie müssen körperlich und geistig gesund und nicht bankrott sein.

In der Rechtsgeschichte dürfen sie bis auf ein Übergangskapitel zum Cannabis- und Hanfdelikt in der Vergangenheit noch nie wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein. Die entlassenen Gefangenen, die wegen Drogendelikten festgenommen wurden, können das Geschäft beginnen, wenn sie für mindestens 3 Jahre freigelassen wurden, berichtet der Cannabis Sonderausschuss.

 

Unternehmer im Zusammenhang mit Cannabis müssen ein thailändischer Staatsbürger sein, der über 20 Jahre alt ist und in der Vergangenheit keine illegalen Drogenfälle vorzuweisen hat
Unternehmer im Zusammenhang mit Cannabis müssen ein thailändischer Staatsbürger sein, der über 20 Jahre alt ist und in der Vergangenheit keine illegalen Drogenfälle vorzuweisen hat

 

Im Fall der juristischen Person müssen die Vertreter der juristischen Person Thailänder sein und mindestens zwei Drittel der Anteilseigner / Direktoren müssen die thailändische Staatsangehörigkeit haben und ein Büro in Thailand haben.

 

  • Quelle: The Pattaya News