Das Strafgericht in der Ratchadapisek Road verurteilte Herrn Chaiamorn Kaewwiboonpan, einen bekannten Sänger mit dem Künstlernamen Ammy the Bottom Blues, zu vier Jahren Gefängnis ohne Bewährung wegen Verstoßes gegen das Majestätsbeleidigungsgesetz bzw. Abschnitt 112 des Strafgesetzbuchs

Beliebter thailändischer Sänger wegen Majestätsbeleidigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

BANGKOK. Der beliebte thailändische Sänger Chaiamorn Kaewwiboonpan, dessen Künstlername „Ammy the Bottom Blues“ lautet, wurde gestern Morgen (27. Mai) wegen Majestätsbeleidigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Strafgericht in der Ratchadapisek Road verurteilte Herrn Chaiamorn Kaewwiboonpan, einen bekannten Sänger mit dem Künstlernamen Ammy the Bottom Blues, zu vier Jahren Gefängnis ohne Bewährung wegen Verstoßes gegen das Majestätsbeleidigungsgesetz bzw. Abschnitt 112 des Strafgesetzbuchs, Brandstiftung gemäß Abschnitt 217 und Computer Crime Act BE 2550 (2007), berichtete die Zeitung Naewna gestern Morgen (27. Mai).

Der zweite Angeklagte, Herr Thanapat „Poon“ Kapeng, wurde ebenfalls zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Beide sind derzeit gegen Kaution auf freiem Fuß.

 

Das Strafgericht in der Ratchadapisek Road verurteilte Herrn Chaiamorn Kaewwiboonpan, einen bekannten Sänger mit dem Künstlernamen Ammy the Bottom Blues, zu vier Jahren Gefängnis ohne Bewährung wegen Verstoßes gegen das Majestätsbeleidigungsgesetz bzw. Abschnitt 112 des Strafgesetzbuchs
Das Strafgericht in der Ratchadapisek Road verurteilte Herrn Chaiamorn Kaewwiboonpan, einen bekannten Sänger mit dem Künstlernamen Ammy the Bottom Blues, zu vier Jahren Gefängnis ohne Bewährung wegen Verstoßes gegen das Majestätsbeleidigungsgesetz bzw. Abschnitt 112 des Strafgesetzbuchs

 

Der Staatsanwalt sagte, die Angeklagten und ihre Komplizen hätten in der Nacht des 28. Februar 2021 ein königliches Porträt Seiner Majestät König Rama X. vor dem Klong Prem Gefängnis in Brand gesteckt und anschließend Bilder des Vorfalls auf der Facebook-Seite „The Bottom Blues“ des Erstangeklagten veröffentlicht.

Da Chaiamorn zu der zweiten Anhörung am 25. April nicht erschienen war und seine Mutter, die für ihn bürgt, erklärte, er sei zu krank, um daran teilzunehmen, verschob das Gericht die Anhörung auf den heutigen Morgen mit der Warnung, dass es im Falle seines Nichterscheinens die Ausstellung eines Haftbefehls gegen ihn in Erwägung ziehen würde.

Der beliebte Sänger kam jedoch in Begleitung seiner Freunde zum Gericht, um ihm Beistand zu leisten.

 

  • Quelle: Thai News Room