BANGKOK. Das Finanzamt bereitet einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Steuererhebung auf ausländische Einkünfte vor, die nach Thailand überwiesen werden.
Laut Panuwat Luengwilai, dem stellvertretenden Generaldirektor der Abteilung, müssen Thailänder mit im Ausland verdientem Einkommen, die es unabhängig vom Steuerjahr nach Thailand überweisen, dieses Einkommen in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung in Thailand angeben.
Der Steuersatz ist progressiv und liegt zwischen 5 % und 35 %.
Diese Vorschriften zur Besteuerung von nach Thailand überwiesenen Auslandseinkommen wurden unter der vorherigen Regierung geändert und sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Für ausländische Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt und nach diesem Zeitraum nach Thailand überwiesen wurden, gelten weiterhin die bisherigen Regeln. Das bedeutet, dass ein Thailänder, der vor 2024 ausländische Einkünfte erzielte und diese nach dem Jahr der Einkommenserzielung überwies, nicht steuerpflichtig ist.
Herr Panuwat sagte, das Ministerium arbeite an einem königlichen Erlass zur Änderung der aktuellen Kriterien, im Einklang mit der Politik von Finanzminister Pichai Chunhavajira, der thailändische Staatsbürger mit ausländischem Einkommen dazu ermutigt, ihre Gelder für inländische Investitionen in die Heimat zurückzuführen.
Nach den neuen Richtlinien werden Thailänder mit ausländischem Einkommen nicht besteuert, wenn sie dieses Einkommen im Jahr des Einkommens oder im Folgejahr überweisen. Wird beispielsweise das Einkommen im Jahr 2025 erzielt und 2025 oder 2026 nach Thailand gebracht, unterliegt es nicht der Steuer.
Werden die Einkünfte jedoch erst nach Ablauf dieser Frist überwiesen, gelten die normalen Steuerpflichten.
Diese Bedingung soll die Rückführung ausländischer Einkünfte beschleunigen und so im Einklang mit der Regierungspolitik möglicherweise inländische Investitionen unterstützen.
Herr Panuwat sagte, die aktuellen Regeln zur Besteuerung ausländischer Einkünfte hätten Thailänder, die im Ausland investieren, davon abgehalten, ihr Geld wieder ins Land zu bringen.

Der Steuersatz ist progressiv und liegt zwischen 5 % und 35 %.
Eine Quelle aus dem Finanzministerium, die anonym bleiben möchte, sagte, dass die Besteuerung ausländischer Einkünfte nach dem Wohnsitzprinzip erfolgt, wonach Thailand das Einkommen von Personen besteuert, die im Land ansässig sind.
Diese Regelung gilt für Personen, die sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten und über ausländische Einkünfte verfügen.
Das Ministerium hat dieses wohnsitzbasierte Besteuerungsprinzip, das den OECD-Richtlinien entspricht, konsequent angewendet.
- Quelle: Bangkok Post