Nach Veröffentlichen eines Videos auf Facebook wurde eine junge Frau wegen Computerkriminalität § 14 angeklagt

Nach Veröffentlichen eines Videos auf Facebook wurde eine junge Frau wegen Computerkriminalität § 14 angeklagt

Krabi. Die 23-jährige Sukanya Laiban wird sich demnächst wegen Computerkriminalität nach §14 vor Gericht verantworten müssen. Sie hatte auf Facebook ein Video veröffentlicht, in dem sie einen Polizeibeamten verbal angegriffen hatte.

Major Pratum Srichana, ein Offizier der Verkehrspolizei in Krabi hatte die 23-jährige aufgefordert, ihr Auto aus einer Halteverbotszone zu entfernen, nachdem sie bereits mit ihrem Fahrzeug einen Stau verursacht hatte. Dabei verzichtete der Beamte darauf, die Frau mit einer Geldbuße zu bestrafen.

Frau Sukanya veröffentlichte daraufhin ein Video auf Facebook, in dem sie verbal gegen den Beamten vorging. „In dem Video behauptet die Frau, dass die Polizei ihre Aufgaben nicht gut erfüllen. Dabei hat der Beamte in der Tat nichts falsch gemacht“, sagte ein Sprecher der Polizei in Krabi.

„Diese Art von Verleumdung kann unsere Reputation zerstören“, sagte er weiter. Nach der Veröffentlichung des Videos wurde die 23-jährige auf die Polizeiwache geladen. Hier erklärte sie, dass sie nur kurz angehalten habe, um etwas aus ihrem Auto zu laden. Dabei hätte sie der Beamte sehr unhöflich angesprochen und sie aufgefordert, ihr Auto aus der Halteverbotszone zu entfernen. Trotzdem entschuldige sich Frau Sukanya bei der Polizei.

Obwohl die Frau mit ihrem abgestellten Fahrzeug bereits einen Stau verursacht hatte, erklärte Major Pratum, habe er sie nur aufgefordert ihr Fahrzeug zu entfernen. Er habe dabei bewusst auf eine Geldbuße verzichtet.

„Unabhängig davon hat die Frau dann später ihr Video auf Facebook veröffentlicht und den Polizeibeamten beleidigt“, erklärte Oberst Sompong, der Superintendent der Polizei. Obwohl sich die Frau bei der Polizei für ihr Verhalten entschuldigte, wurde sie wegen Vergehen gegen §14 (Computerkriminalität) angezeigt.

Im §14 der Computerkriminalität heißt es:

Wer eine der folgenden Handlungen begeht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und/oder mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Baht rechnen.

  1. Eingabe von ganzen oder teilweise gefälschten Computerdaten die wahrscheinlich zu Schäden an einer anderen Person oder an der Öffentlichkeit führen.
  2. Eingabe von ganzen oder teilweise gefälschten Computerdaten die wahrscheinlich die nationale Sicherheit untergraben oder Panik in der Öffentlichkeit verursachen.
  3. Eingabe von ganzen oder teilweise gefälschten Computerdaten die ein Vergehen gegen die nationale Sicherheit oder Terrorismus nach dem Strafgesetzbuch sind.
  4. Eingabe von Pornografischen Computerdaten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
  5. Eingabe oder veröffentlichen von Computerdaten mit dem vollen Wissen, dass diese Computerdaten gegen Absatz 1, 2, 3 oder 4 verstoßen.

„Dieses Gesetz dient nicht nur dem Schutz der Reputation der Polizei. Dass Gesetz kann gegen jedermann angewendet werden“, betonte Oberst Sompong Thipa-Arpakul.