Laut einer Umfrage des ThailandTIP könnte für 31 % der Rentner die neuen Visa Regeln die Ausreise aus Thailand bedeuten

Laut einer Umfrage des ThailandTIP könnte für 31 % der Rentner die neuen Visa Regeln die Ausreise aus Thailand bedeuten

Bangkok. Die Zukunft vieler Rentner in Thailand sieht laut einer Umfrage des ThailandTIP nicht besonders rosig aus. Rund 31 % der Befragten Bürger erklärten, dass sie nach den neuen finanziellen Anforderungen für Ausländer in Thailand das Land wieder verlassen müssen.

Der Grund dafür sind die neuen Anforderungen der thailändischen Einwanderungsbehörde für Ausländer, wenn sie eine Verlängerung ihres Aufenthalts beantragen, der auf Ruhestand, Heirat oder Elternschaft eines thailändischen Kindes beruht.

In einer nationalen Polizeiverordnung vom 26. Dezember 2018, die vom Chef der Einwanderungsbehörde Polizei Generalleutnant Surachate Hakparn ( Big Joke ) unterzeichnet wurde, sind die aktualisierten Anforderungen aufgeführt.

Anfang Februar hatte der nationale Chef der thailändischen Einwanderungsbehörde ( Immigration ) Generalmajor Surachate Hakparn ( Big Joke ) auf einer Pressekonferenz der thailändische Einwanderungsbehörde bestätigt, dass ab dem 1. März 2019 eine Änderung der finanziellen Voraussetzungen für die Verlängerung des sogenannten Rentner Visum in Kraft tritt.

Die Änderung, bzw. die neuen Bestimmungen wurden auf der Seite der Einwanderungsbehörde unter der Polizeiverordnung Nr. 35/2561 veröffentlicht.

Ausländer, die eine Verlängerung ihres Rentnervisums beantragen, mussten bisher vor der Antragstellung ein Guthaben von 800.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto nachweisen. Eine weitere Möglichkeit war die Kombination von einem Bankguthaben und einem monatlichen Einkommen ( Rente ). Daran hat sich nichts geändert.

Neu hinzugekommen bzw. erweitert wurde, dass dieses Bankguthaben von 800.000 Baht zwei Monate vor der Antragstellung und auch noch drei weitere Monate nach der Visaverlängerung auf dem Bankkonto stehen bleiben muss.

Erst dann können sie maximal bis zu 400.000 Baht von diesem Bankkonto wieder abheben. In den darauf folgenden Monaten müssen allerdings mindestens 400.000 Baht weiter auf dem Konto nachgewiesen werden.

An einer Umfrage des ThailandTIP auf seiner Webseite und auf Facebook, ob sie durch die neuen strengen finanziellen Anforderungen für die Verlängerung des Ruhestandsvisum gezwungen sind, das Land zu verlassen nahmen auf der Webseite 1.114 Personen und auf Facebook 257 Personen teil.

Mehr als 30 % der Befragten Personen gaben dabei an, dass sie, wenn die neuen Regeln ab dem 1. März in Krafft treten, Thailand wieder verlassen müssen. Auf Facebook stimmten von 257 befragten Personen 39 % der Befragten mit „ JA „, sie müssen das Land wieder verlassen und 61 % mit „ NEIN „.

An der Umfrage des ThailandTIP nahmen vom 4. Februar bis heute ( 10. Februar ) nahmen 1.114 Personen teil. Davon stimmten:

  • 35 % – 393 Stimmen mit „ NEIN „,
  • 31 % – 343 Stimmen mit „ Ja „,
  • 18 % – 203 Bürger waren sich nicht sicher, ob sie das Land wieder verlassen müssen,
  • 16 % – 175 Personen erklärten, dass sie sich ebenfalls noch nicht sicher sind und mit ihrer Entscheidung bis nach den Wahlen warten wollen.
Laut einer Umfrage des ThailandTIP könnte für 31 % der Rentner die neuen Visa Regeln die Ausreise aus Thailand bedeuten
Laut einer Umfrage des ThailandTIP könnte für 31 % der Rentner die neuen Visa Regeln die Ausreise aus Thailand bedeuten

Nach den neuen Bestimmungen müssen Personen, die ein Altersvisum beantragen, mindestens 50 Jahre alt sein. Sie müssen entweder nachweisen, dass sie ein monatliches Gehalt von mindestens 65.000 Baht beziehen, oder ein Guthaben von mindestens 800.000 Baht auf ihren thailändischen Bankkonten halten.

Die Konten müssen die gleichen Namen wie die Antragsteller haben. Bankkonten von Ehepartnern sind nicht berechtigt.

Der Mindestbetrag von 800.000 Baht muss zwei Monate vor der Beantragung eines Visums hinterlegt worden sein, so dass der obligatorische Saldo mindestens fünf Monate lang zuzüglich der Bearbeitungszeit des Antrags gilt.

Die Antragsteller ( Ausländer ) müssen zu jeder Zeit mindestens 400.000 Baht halten, und das Visum muss jährlich erneuert werden.

Die Änderung weicht von den bisherigen Regeln ab, für die entweder nur eine eidesstattliche Erklärung erforderlich war, mit der ein Gehalt von 65.000 Baht gezahlt wurde, oder eine einmalige Kaution von 800.000 Baht zum Zeitpunkt der Antragstellung auf ihrem Bankkonto stehen sollte.

In den sozialen Netzwerken und auf Facebook wurde lebhaft über diese neuen Bestimmungen diskutiert. Hier nur ein kurzer Auszug von einigen Kommentaren:

  • Warum sollte man dann mit dem Charade weitermachen, dass dieses Geld zur Deckung der Lebenshaltungskosten dient, wenn es nur sechs Monate im Jahr verwendet werden kann,
  • Was kommt als nächstes?
  • Was ist der nächste Hammer der uns erwartet?
  • Und ich dachte, die 800.000 Baht sei für den Lebensunterhalt gedacht, nicht als Zinsverdiener für die thailändischen Banken!

 

Hier noch einmal die Details der Polizeiverordnung 35/2561 zur Verlängerung eines Rentnervisums:

 

  1. Die Aufenthaltsgenehmigung muss ein sogenanntes „ Non – Immigrant „ Visa sein.
  2. Der Antragsteller muss mindestens 50 Jahre oder älter sein.
  3. Der Antragsteller muss ein Monatseinkommen von mindestens 65.000 Baht nachweisen.

Oder:

4. Der Antragsteller muss mindestens zwei Monate vor der Antragstellung und mindestens drei Monate nach der genehmigten Verlängerung des Visums ein      Bankguthaben von mindestens 800.000 Baht auf seinem Konto bei einer thailändischen Bank nachweisen können.
Nach den drei Monaten nach der Verlängerung des Visum kann sich der Antragsteller die Hälfte der 800.000 Baht ( 400.000 Baht ) wieder auszahlen lassen. Das  Guthaben auf dem Bankkonto muss jedoch weiterhin mindestens 400.000 Baht betragen.

Oder:

5. Ein Jahreseinkommen und ein Kontoguthaben von mindestens 800.000 Baht bei einer thailändischen Bank bis zum Tag der Antragstellung. Der Betrag muss vor    der Antragstellung und nach der Erteilung des Visums auf dem Konto bleiben. Eine Auszahlung ist dann unter den gleichen Bedingungen wie unter Punkt ( 4 )  möglich.

Diese neue Anordnung, auch drei Monate nach der Verlängerung des Visums ein Bankguthaben von mindestens 400.000 Baht auf dem Konto einer thailändischen Bank zu halten, tritt am 1. März 2019 in Kraft.

6. Ausländer, die vor dem 21. Oktober 1998 in das Königreich eingereist sind, und denen fortlaufend der Aufenthalt im Königreich genehmigt wurde, gelten folgende  Kriterien:

A.  Der Ausländer muss mindestens 60 Jahre oder älter sein. Er muss ein festes Einkommen sowie ein Guthaben von mindestens 200.000 Baht in den letzten drei  Monaten auf einem thailändischen Bankkonto nachweisen können, oder ein monatliches Einkommen von nicht weniger als 20.000 Baht haben.

B.  Wenn der Ausländer unter 60 Jahre alt, aber nicht jünger als 55 Jahre ist, muss er ein festes Einkommen sowie ein Guthaben von mindestens 500.000 Baht in den  letzten drei Monaten auf einem thailändischen Bankkonto nachweisen können, oder ein monatliches Einkommen von nicht weniger als 50.000 Baht haben.