Einen Monat, nachdem er aus einer achtjährigen Freiheitsstrafe entlassen wurde, kaufte sich der 40jährige eine Softgun, eine Gaspistole und eine Strumpfmaske und setzte seine kriminelle Laufbahn fort.
Er habe das nicht gern gemacht, versicherte der Angeklagte vor Gericht. Es wäre ihm allerdings nichts anderes übrig geblieben, da er sämtliche finanziellen Rücklagen, die er sich im Gefängnis mühsam vom Mund abgespart hatte, seiner Frau nach Thailand überwies.
Diese wäre in ihrer Heimat fälschlicherweise wegen angeblichen Drogenbesitzes behördlich verfolgt worden und hätte Geld für die Kaution gebraucht: „Sie einfach jetzt so im Stich lassen, das hab‘ ich nicht übers Herz gebracht. Sie hätte keine Chance gehabt, im Gefängnis in Thailand zu überleben.“
Neun Supermarkt-Filialen und ein Postamt überfiel der Räuber, wobei er insgesamt rund 21.000 Euro erbeutete. Zu wenig, um sich damit nach Thailand absetzen und seine Frau von ihren Problemen befreien zu können.
„Ich war der Annahme, daß ich die 30.000 Euro, die ich mir vorgestellt hab‘, mit zwei bis drei Anläufen erledigen kann“, so der 40jährige.
Doch er habe feststellen müssen, daß sich „die wirtschaftliche Lage geändert hat“. Mit Raubüberfällen sei nicht mehr viel zu holen: „Bei jedem Mal ist die Beute eigentlich weniger geworden.“
Geschnappt wurde der Salzburger, weil sich ihm nach dem letzten Coup ein couragierter Passant in den Weg stellte und ihn zu Boden beförderte. Mit Hilfe anderer Männer wurde der Räuber bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, der er gegenüber sogleich sämtliche vorangegangenen Straftaten beichtete.
„Sie sind offenbar nicht anders davon abzubringen, als daß man sie möglichst lang wegsperrt“, begründete das Gericht die strenge Strafe von über zwölf Jahren Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. orf