pp Bangkok/Berlin. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts wurden bereits die aktuellen Hinweise der derzeitigen Lage angepasst. Hier lesen sie die letzten Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Am 22. Mai 2014 hat das thailändische Militär die Macht ergriffen. Damit ist die geschäftsführende Regierung de facto abgesetzt. Ab sofort gilt für das gesamte Land täglich eine Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr. Die Bangkoker Hochbahn stellt heute (22.05.) ab 20.00 Uhr ihren Betrieb ein. Die weiteren Entwicklungen sind noch unklar.
Auf Anweisung des Militärs dürfen derzeit keine Protestaktionen mehr außerhalb von zwei Versammlungslagern der Hauptopponenten stattfinden. Die Regierungsgegner haben ihren Hauptversammlungsort in der Rachadamnoen Road in der Nähe des Government House und des United Nations Building. Die Regierungsbefürworter versammeln sich außerhalb des Stadtgebietes westlich des Chao Phraya Flusses an der Utthayan Road (auch bekannt als Aksa Road).
Die Lage kann sich rasch ändern. Das Auswärtige Amt rät daher zu erhöhter Wachsamkeit.
Das öffentliche Leben in der Hauptstadt Bangkok verläuft bislang noch weitgehend normal. Es kommt allerdings bereits jetzt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Dies ist auch für die Verbindung von den beiden Bangkoker Flughäfen in die Innenstadt und umgekehrt zu erwarten Reisenden wird daher geraten, ausreichend Zeit für Transfers in und um Bangkok einzuplanen. Im Übrigen herrscht am Internationalen Flughafen Bangkok, Suvarnabhumi Airport derzeit noch normaler Betrieb. Nationale und internationale Anschlussflüge sind bisher noch ohne Einschränkungen möglich. Aufgrund der Ausgangssperre müssen Reisende spätestens um 22.00 Uhr am Flughafen eingetroffen sein.
Es wird nachdrücklich empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen im gesamten Bangkoker Stadtgebiet sowie auch in ganz Thailand zu meiden.
Reisenden wird empfohlen, sich über diese Reisehinweise und über die Medienberichterstattung über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und den Anweisungen von Sicherheitsorganen sowie dem Rat von Reiseveranstaltern Folge zu leisten.
Quelle: Auswärtiges Amt