Generalstaatsanwaltschaft entscheidet heute über die Korruptionsvorwürfe gegen Yinglak Chinnawat

pp Bangkok. Das Büro der Generalstaatsanwaltschaft wird heute über das weitere Vorgehen gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Yinglak Chinnawat entscheiden. Ihr wird vorgeworfen, der Korruption Tür und Tor geöffnet und ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Dadurch soll dem Land ein Schaden von gut 500 Milliarden Baht entstanden sein.

Die Nationale Anti-Korruptions-Kommission (NACC) hatte bereits im Juli ihren Untersuchungsbericht an die Staatsanwaltschaft mit der Empfehlung weitergereicht, Yinglak durch den obersten Gerichtshof zu verklagen.

Nach dem Gesetz muss ein beschuldigter Politiker innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Unterlagen angeklagt werden. In dem Fall der ehemaligen Ministerpräsidentin läuft die Frist dafür heute ab. Allerdings könnte die Frist noch einmal verlängert werden, falls die Generalstaatsanwaltschaft den Fall nicht rechtzeitig bearbeiten konnte.

Sollten die Anklage die vorliegenden Beweise für nicht aussagekräftig genug halten, könnte sie die NACC informieren und veranlassen, weitere Beweise zu sammeln. Sollten die Unterlagen genügend Beweise haben und vollständig sein, könnten die Ankläger sofort ohne einen weiteren Gerichtsbeschluss gegen Yinglak vorgehen.

Das Büro hatte ein Team von Staatsanwälten mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Insgesamt hatte die Nationale Anti-Korruptions-Kommission (NACC) ein 4.000 Seiten-Dossier vor genau 30 Tagen zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft überreicht,

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