Illegaler Verkauf von Feuerwerkskörpern wird mit einem Monat Gefängnis und/oder eine Geldbuße von 1.000 Baht bestraft

pp Pattaya. Der Gouverneur der Provinz Chonburi hat nach dem tragischen Unfall eines neunjährigen Jungen mit einem Feuerwerkskörper lokale Beamte damit beauftragt, dass Geschäft, dass die Kracher verkauft hat, zu überprüfen.

Khun Sakchai, der Chef des Bezirks Banglamung führte zusammen mit der thailändischen Armee eine Razzia in dem Geschäft am Lan Po Markt in Naklua durch. Der Laden wird von dem 64 Jahre alten Besitzer Herr Wungnarm geführt und betrieben.

Bei der Razzia fanden die Beamten Feuerwerkskörper im Wert von rund 100.000 Baht, die an der Rückseite des Lagers abgelegt waren. Herr Wungnarm konnte keine Lizenz für den verkauf der Sprengkörper vorlegen. Alle Feuerwerksartikel wurden von den Beamten beschlagnahmt und sollen später vernichtet werden.

Khun Sakchai machte deutlich, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern, Sprengstoffen und Munition ohne die entsprechende Lizenz laut dem Waffengesetz von 1947 Abschnitt 47 verboten ist.

Bei einem Schuldspruch vor Gericht drohen dem Straftäter maximal ein Monat Gefängnis und/oder eine Geldstrafe von 1.000 Baht (ca. 25 Euro)

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