Weitere Informationen zur obligatorischen Krankenversicherung für Ausländer über 50 in Thailand

Weitere Informationen zur obligatorischen Krankenversicherung für Ausländer über 50 in Thailand

Bangkok. Am Dienstag (14. Mai) wurde darüber berichtet, dass Ausländer über 50, die einen bestimmten Visumtyp beantragen, nun eine obligatorische Krankenversicherung für ihren Aufenthalt in Thailand benötigen.

Die neuen Anforderungen, die im April vom Kabinett genehmigt und diese Woche vom Gesundheitsministerium (MoPH) angekündigt wurden, besagen, dass Personen, die ein Nicht-Einwanderungsvisum beantragen oder erneuern (oder vielmehr erneut beantragen), jetzt krankenversichert sein müssen. Dazu brauchen sie entweder eine Krankenversicherung von einer thailändischen Versicherungsgesellschaft oder von einer im Ausland gekauften Versicherungspolice.

Im April hatte das Kabinett gebilligt, dass Ausländer im Alter über 50 Jahre, wenn sie ein Non-Immigrant Visa (OA) beantragen, dazu eine Krankenversicherung nachweisen oder abschließen müssen. Die Krankenversicherung muss eine Deckung von bis zu:

  • 40.000 Baht für die ambulante Behandlung,
  • und bis zu 400.000 Baht für die stationäre Behandlung

bieten bzw. abdecken.

Der Generaldirektor der Abteilung für die Unterstützung des Gesundheitswesens, Herr Nattawuth Prasert-siripon gab am Montag (13. Mai) die Pläne offiziell in den thailändischen Medien und in der Presse bekannt.

Laut Herrn Nattawuth gilt die neue Regelung sowohl für neue Antragsteller für das Nichteinwanderungsvisum (OA), das einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr ermöglicht, als auch für diejenigen, die bereits ein entsprechendes Visum haben und ihr Visum nur verlängern möchten. Jede weitere Verlängerung ist dann wieder für ein Jahr gültig.

Diejenigen, die bereits über eine ausländische Versicherungspolice verfügen, die die oben genannten Mindestanforderung erfüllt, sind von der Zeichnung einer thailändischen Versicherungspolice ausgenommen.

Nach der Ankündigung wurde Thaivisa mit Kommentaren, Nachrichten und E-Mails von betroffenen Expats überschwemmt, von denen viele fälschlicherweise glauben, dass diese Verpflichtung zur obligatorischen Krankenversicherung sie betrifft.

Die Verpflichtung zur obligatorischen Krankenversicherung scheint bisher allerdings nur diejenigen zu treffen, die ein Nicht-Einwanderungsvisum beantragen.

Laut der Ankündigung auf der Website des Ministeriums für öffentliche Gesundheit (MoPH) hat dies keine Auswirkung auf Personen, die sich in Thailand aufhalten, weil der Aufenthalt aufgrund des Ruhestands verlängert wird. Dies wird fälschlicherweise auch als „ Ruhestandsvisum “ bezeichnet.

Die Verlängerungen des Aufenthalts sind aber KEINE Visa. Die meisten Rentner, die in Thailand bleiben, tun dies aufgrund einer „ Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands “.

Ein Non-Immigrant Visa OA kann nur bei der Royal Thai Embassy (thailändische Botschaft) oder dem Konsulat in Übersee beantragt werden.

Jeder, der ein Non-Immigrant Visa OA hat, beantragt dies normalerweise bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in seinem Heimatland.

Eine Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands ist dagegen nur bei einer Ausländerbehörde in Thailand möglich.

Es ist die Verlängerung des Aufenthalts auf der Grundlage des Ruhestands, die in letzter Zeit Gegenstand der vielfach publizierten Änderung der finanziellen Anforderungen war, die erfüllt werden müssen, um die Verlängerung zu erhalten.

Zur Unterscheidung sieht ein Non-Immigrant Visa OA folgendermaßen aus:

 

Non-Immigrant Visa OA
Non-Immigrant Visa OA

 

Eine Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands sieht folgendermaßen aus:

 

Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands
Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands

 

In der Ankündigung des Gesundheitsministeriums wird anscheinend nicht von einer „ Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands “ gesprochen, sondern lediglich, dass eine obligatorische Krankenversicherung für diejenigen erforderlich ist, die ein Nichteinwanderungsvisum beantragen.

Um diese kürzliche Ankündigung auch noch weiter in den Zusammenhang zu stellen, genehmigte das thailändische Kabinett bereits im November 2016 sein Nichteinwanderungsvisum OX, das als „ 10-Jahres-Rentenvisum “ angekündigt wurde.

Das Non-Immigrant Visa OX, das schließlich im August 2017 eingeführt wurde , bestand aus zwei 5-Jahres Visa und richtete sich an wohlhabende Rentner aus 14 Ländern, darunter Australien, Großbritannien, USA, Frankreich und Deutschland.

Zusätzlich zu der Forderung nach 3 Millionen Baht bei einer thailändischen Bank vor der Beantragung bestand auch die Forderung nach einer obligatorischen Krankenversicherung.

Tatsächlich handelt es sich bei der in der Ankündigung vom 14. Mai 2019 aufgeführten Website ( https://longstay.tgia.org/ ) um dieselbe Website, die zum Zeitpunkt des Starts von Non-Immigrant Visa OX aufgeführt war.

Als das Non-Immigrant Visa OX eingeführt wurde, obwohl es eine Krankenversicherungspflicht und ein „ 10-Jahres-Rentenvisum “ enthält, bedeutete dies nicht, dass die gleichen Anforderungen auch für Expats gelten, die sich in Thailand auf der Grundlage des Ruhestandes aufhalten.

Das wäre nicht der Fall, da ein Non-Immigrant Visa OX und eine „ Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands “ unterschiedliche Dinge sind und auch unterschiedliche Anforderungen haben.

Genau wie ein Non-Immigrant Visa OA und eine “ Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands “ sind unterschiedlich und haben unterschiedliche Anforderungen.

Nun ist nichts dazu zu sagen, dass andere Visumtypen oder Verlängerungen des Aufenthalts zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft ebenfalls einer obligatorischen Krankenversicherung unterliegen könnten.

Aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheinen die neuen Anforderungen nur für diejenigen zu gelten, die keine Einwanderer sind, kein Visa OA und keine Verlängerungen des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands haben.

Es ist allerdings auch anzumerken, dass die obligatorischen Krankenversicherungsanforderungen für Nichteinwanderungsvisa OA im April genehmigt wurden, es jedoch bisher noch keine genaueren Informationen darüber gibt, wann sie genau in Kraft treten oder wie die Anforderung umgesetzt wird.

Es sollte jedoch betont werden, dass wir noch auf eine Klärung der Einwanderungsbehörde in Bezug auf die Auslegung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Krankenversicherungsvorschriften warten, einschließlich der Frage, wer genau davon betroffen sein wird.

Wenn Sie dauerhaft in Thailand leben, sollte sie dies aber trotzdem nicht davon abhalten, dass immer eine ausreichende Unfall- oder Krankenversicherung für ihren Aufenthalt in Thailand empfohlen wird.

 

  • Quelle: Thai Visa