Einreise nach Deutschland aus Drittstaaten wieder möglich

Einreise nach Deutschland aus Drittstaaten wieder möglich

BERLIN. Das Bundeskabinett hat heute die schrittweise Aufhebung der geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten nach Deutschland beschlossen. Begründet wird dies mit der teilweisen Verbesserung der epidemiologischen Lage. Die Regelungen greifen zum 2. Juli 2020.

Mit der Entscheidung, Bürgerinnen und Bürgern aus ausgewählten Drittstaaten die Einreise nach Deutschland wieder zu gestatten, folgt das Bundeskabinettt einer Empfehlung des Rats der Europäischen Union. Dieser hatte vorgeschlagen, Einschränkungen für Drittstaaten mit geringem Infektionsgeschehen schrittweise aufzuheben. Die Liste der Staaten soll alle zwei Wochen auf Grundlage der neuesten epidemiologischen Lage aktualisiert werden.

Als Drittstaaten werden solche Staaten bezeichnet, die nicht der Europäischen Union angehören.

Deutschland erlaubt Einreisen zunächst aus den folgenden Staaten: Australien, Georgien, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Thailand, Tunesien sowie Uruguay.

Für drei weitere Staaten (China, Japan und Südkorea) werden die Einreisebeschränkungen unter der Voraussetzung aufgehoben, dass diese Staaten ihrerseits die Einreisemöglichkeiten für deutsche Bürgerinnen und Bürger erweitern.

Darüber hinaus soll die Einreise für Reisende aus Drittstaaten bei Vorliegen eines „wichtigen Reisegrundes“ möglich sein. Solch ein Reisegrund liegt beispielsweise dann vor, wenn der Reisende ein bestehendes Aufenthaltsrecht in Deutschland vorweisen kann, im Bereich Gesundheit, Altenpflege oder Gütertransport tätig ist oder die Einreise im Rahmen des Familiennachzugs erfolgt.

Unabhängig von den Einreisemöglichkeiten gilt in Deutschland weiter eine Quarantänepflicht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in allen Bundesländern für Ein- und Rückreisende aus den vom RKI festgelegten Risikogebieten. Dies gilt mit Ausnahme von Passagieren im Transitverkehr grundsätzlich auch für Reisende mit wichtigem Reisegrund. Eine Ausnahme von der Quarantäne gilt bei aktuellem Negativ-Test.

Mehr zur schrittweisen Aufhebung der Einreiseisebeschränkungen lesen Sie hier. Wichtige Fragen rund um das Reisen in Corona-Zeiten beantworten wir hier.

 

  • Quelle: Bundesregierung.de