Einreisebescheinigung der thailändischen Botschaft oder des thailändischen Konsulats erforderlich, damit Ausländer nach Thailand einreisen können

Einreisebescheinigung der thailändischen Botschaft oder des thailändischen Konsulats erforderlich, damit Ausländer nach Thailand einreisen können

BANGKOK. Damit Ausländer nach Thailand einreisen können, ist eine Einreisebescheinigung der thailändischen Botschaft oder des thailändischen Konsulats erforderlich.Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat am Donnerstag (2. Juli) die „Mitteilung über die Bedingungen für die Einreisegenehmigung von Flugzeugen nach Thailand (Nr. 2)“ herausgegeben und bekräftigt, dass das Verbot internationaler Verkehrsflugzeuge weiterhin besteht, bestätigt auch die Tourismusbehörde von Thailand (TAT).

Obwohl Thailand ab dem 1. Juli die Einreise für mehrere Gruppen von Ausländern erlaubt, müssen die berechtigten Reisenden bei den örtlichen thailändischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland eine vorherige Einreisebescheinigung sowie die entsprechenden erforderlichen Dokumente gemäß der Anordnung des Zentrums für die Administration der COVID-19 Situation einholen (CCSA), sagte die TAT in einer Ankündigung.

Die TAT-Ankündigung wurde wie folgt erklärt:

Da das Verbot internationaler Verkehrsflugzeuge weiterhin besteht, können nur die folgenden Flugzeugtypen nach Thailand einreisen:

(1) Staatliche oder militärische Flugzeuge

(2) Notlandeflüge

(3) Technische Landeflüge ohne Ausschiffung

(4) Humanitäre Hilfe, medizinische Flüge und Hilfsflüge

(5) Rückführungsflüge

(6) Frachtflüge

(7) * Passagierflüge mit Personen, die nach Thailand einreisen dürfen.

* Die Einreise von Personen eines der folgenden Typen mit Luftfahrzeugen nach Thailand ist zulässig, sofern sie den Bedingungen, Fristen und Regeln der befugten Personen gemäß dem thailändischen Einwanderungsgesetz, dem Gesetz über übertragbare Krankheiten und der Luftfahrt entsprechen.

Dazu gehören auch das Gesetz und das Notfalldekret über die öffentliche Verwaltung in Notsituationen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten und die Organisation der Anzahl der Personen, die nach Thailand einreisen dürfen. Die Einreise liegt im Ermessen gemäß der Fähigkeit der zuständigen Beamten oder der Kontrollbeamten für übertragbare Krankheiten zur Überprüfung und Anordnung von Einrichtungen zur Isolierung, Quarantäne und Kontrolle zur Beobachtung:

 

(1) Thailändische Staatsangehörige.

(2) Personen mit Befreiung oder Personen, die vom Premierminister oder dem Leiter der verantwortlichen Personen, die für die Lösung von Notstandsproblemen zur Einreise in das Königreich verantwortlich sind, als notwendig angesehen, zugelassen oder eingeladen werden. Eine solche Prüfung, Erlaubnis oder Einladung kann bestimmten Bedingungen und Fristen unterliegen.

(3) Personen in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder unter internationalen Organisationen oder Vertreter ausländischer Regierungen, die ihre Aufgaben im Königreich wahrnehmen, oder Personen anderer internationaler Agenturen, wie vom Außenministerium in Bezug auf die Notwendigkeit gestattet, einschließlich ihres Ehepartners, ihrer Eltern, oder Kinder.

(4) Beförderer notwendiger Waren, vorbehaltlich sofortiger Rückgabe nach Fertigstellung.

(5) Besatzungsmitglieder, die auf Mission ins Königreich reisen müssen und ein bestimmtes Datum und eine bestimmte Uhrzeit für die Rückkehr haben.

(6) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder eines thailändischen Staatsangehörigen sind.

(7) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die über eine gültige Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz im Königreich oder die Erlaubnis zum Aufenthalt im Königreich verfügen.

(8) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die eine Arbeitserlaubnis haben oder von Regierungsbehörden die Erlaubnis erhalten haben, im Königreich zu arbeiten, einschließlich ihres Ehepartners oder ihrer Kinder.

(9) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Schüler von thailändischen Behörden zugelassenen Bildungseinrichtungen sind, einschließlich der Eltern oder Erziehungsberechtigten der Schüler, mit Ausnahme von Schülern nicht formaler Bildungseinrichtungen nach dem Gesetz über Privatschulen und anderer ähnlicher privater Bildungseinrichtungen.

(10) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die in Thailand eine medizinische Behandlung benötigen, und ihre Begleiter. Dies schließt jedoch keine medizinische Behandlung von COVID-19 ein.

(11) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die nach einer besonderen Vereinbarung mit einem fremden Land in das Königreich einreisen dürfen.

Um in das Königreich einzureisen, müssen die in den 11 oben genannten Gruppen vorgeschriebenen Personen die einschlägigen Gesetze zu Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung einhalten.

Die Mitteilung von CAAT über die Bedingungen für die Einreise von Flugzeugen nach Thailand (Nr. 2) tritt am 3. Juli 2020 in Kraft.

 

  • Quelle: The Nation Thailand, The Phuket News