Online Anbieter müssen auf ihren Seiten die Preise der Produkte anzeigen

Online Anbieter müssen auf ihren Seiten die Preise der Produkte anzeigen

BANGKOK. Online Anbieter die sich weigern, auf ihren Internet Seiten die Preise von Produkten anzuzeigen und sie nur potenziellen Käufern in privaten Nachrichten offenlegen, werden nach einem neuen Verbraucherschutzgesetz künftig mit hohen Strafen belegt.

Die Royal Gazette kündigte am Dienstag (22. September) an, dass die Online Anbieter nicht nur ihre Preise, sondern auch noch andere Details explizit auf ihren Online Plattformen anzeigen müssen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Baht pro Straftat geahndet.

Das Zentralkomitee für Waren- und Dienstleistungspreise sagte, die Anbieter müssten die Preise angeben, damit die Kunden besser informiert sind, bevor sie entscheiden, ob sie sie kontaktieren sollen.

Neben dem Preis müssen die Anbieter auf allen Websites und Online Plattformen auch andere Details veröffentlichen, einschließlich der Servicegebühren, sowie die Art, die Größe und das Gewicht ihrer Produkte.

Die Anbieter müssen außerdem die Stückpreise anzeigen und vermeiden, dass bei der Übersetzung etwas verloren geht. Die Auflistung und die Preise der Produkte sollten in arabischen Ziffern erfolgen.

Schriftliche Nachrichten, die sich auf die Preise oder die Servicegebühren beziehen, müssen klar in thailändischer Sprache ausgedrückt werden. Wenn zusätzlich zu den Preisen für Produkte und Dienstleistungen Kosten anfallen, müssen die Anbieter diese Kosten ebenfalls anzeigen.

Die Höchststrafe kann verhängt werden, wenn der Anbieter darauf besteht, nur die Preise in privaten Nachrichten auf wichtigen Online Plattformen wie Facebook, Instagram, Line und Webseiten offenzulegen.

Diejenigen Personen, die das Ministerium für Binnenhandel über beleidigende Stellen informieren, erhalten 25 % der Geldbuße, wenn sie folgende Nachweise erbringen:

  • Screenshots von Chat – Nachrichten,
  • Preise in privaten Nachrichten
  • und Bankkontonummern der Anbieter.

 

  • Quelle: Bangkok Post, Royal Gazette