Ausländische Immobilienbesitzer dürfen jetzt nach Thailand zurückkehren

Ausländer, die Eigentum in Thailand besitzen, dürfen jetzt nach Thailand zurückkehren

BANGKOK. Ausländer, die Eigentum in Thailand besitzen, wurden der Gruppe der Nicht-Thailänder hinzugefügt, die nun einen Antrag auf Rückkehr in das Land stellen können. Bevor Sie jedoch zu aufgeregt werden, sollten Sie gewarnt sein, dass im Rahmen des Bewerbungsprozesses eine ganze Reihe von Anforderungen zum Öffnen der Grenzen erfüllt werden müssen.

Die Anforderungen sind auf der Webseite der Royal Thai Embassy in London aufgeführt. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf einer Bewerbung aus Großbritannien.

Erstens müssen Immobilienbesitzer in der Lage sein, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sie tatsächlich eine Immobilie besitzen. Dies kann in Form eines Hausregistrierungsbuchs oder eines Kaufnachweises erfolgen.

Als nächstes (und dies ist die erste Anforderung zum Öffnen der Augen) müssen sie in der Lage sein, eine Kopie eines Kontoauszugs vorzulegen, aus dem ein Guthaben von mindestens 3 Millionen Baht hervorgeht, das auf ein thailändisches Bankkonto eingezahlt wurde.

Sie müssen auch einen Kontoauszug von einem britischen oder irischen Bankkonto vorlegen, das in den letzten 6 Monaten einen Kontostand von 500.000 Baht aufweist.

Sie müssen dann alle anderen Anforderungen erfüllen, die für eine nicht-thailändische Rückkehr nach Thailand erforderlich sind, wie z. B. die Einreisebescheinigung, das Anmeldeformular, die Quarantänebuchung, das Fit to Fly-Zertifikat, das negative COVID-19-Testergebnis und eine Versicherungspolice, die COVID-19 abdeckt und einen Versicherungsschutz bis zu 100.000 USD garantiert.

Sobald alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss der ausländische Immobilienbesitzer ein Nicht-B-Visum (Non-B Visa) für die Einreise nach Thailand beantragen.

Während die Hinzufügung ausländischer Immobilienbesitzer einigen Ausländern Hoffnung gibt, nach Thailand zurückkehren zu können, kann dies wenig dazu beitragen, was wohl eine der größten Gruppen von Ausländern ist, die außerhalb des Königreichs gestrandet sind – die Expat-Rentner.

Anfang dieser Woche hörte Thaivisa von einem Expat, der trotz seines Lebens in Thailand, der seit 9 Jahren hier im Ruhestand lebt, nicht zurückkehren kann und in Großbritannien gestrandet bleibt.

Seit der Veröffentlichung der Geschichte wurde Thaivisa von Menschen in einer ähnlichen Position mit Anfragen überschwemmt.

Die vollständige Liste der Voraussetzungen für die Einreise ausländischer Immobilienbesitzer nach Thailand finden Sie unten:

Für Nicht-Thailänder, die Eigentum in Thailand besitzen

Während Thailand weiterhin Reisebeschränkungen einführt, können Ausländer, die Eigentum in Thailand besitzen, ein Nicht-B-Visum und die Einreisebescheinigung für die Einreise nach Thailand beantragen.

Erforderliche Dokumente :

  • Eine Kopie Ihres Pass
  • Kopie des Eigentumsdokuments in Thailand oder Nachweis des Kaufs von Eigentum und relevanter Dokumente
  • Kopie von Kontoauszügen eines thailändischen Bankkontos mit einer Einzahlung von mindestens 3 Millionen Baht (ca. 81.838 Euro) oder thailändischen Staatsanleihen von mindestens 3 Millionen Baht
  • Kopie des Kontoauszugs eines britischen / irischen Bankkontos mit einer Einzahlung von mindestens 500.000 Baht (ca13.645 Euro) für die letzten 6 Monate
  • Erklärungsformular
  • Eine Kopie der Flugbestätigung
  • Eine Kopie der ASQ-Buchungsbestätigung

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Visa-Seite unter https://london.thaiembassy.org/en/publicservice/84508-non-immigrant-visas

 

Was Sie am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft und bei Ihrer Ankunft in Thailand vorlegen müssen:

  • Die Einreisebescheinigung
  • Erklärungsformular
  • Fit to Fly-Gesundheitsbescheinigung, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor Abflug – dies ist eine Erklärung eines Arztes, dass Sie frei von Symptomen und flugfähig sind (muss vom COVID-19 Test getrennt sein)
  • Das COVID-19 Testergebnis mit einer Laborleistung, die angibt, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wird (der COVID-19 Test muss nach der RT-PCR-Methode durchgeführt werden), wurde innerhalb von 72 Stunden vor Abflug ausgestellt
  • Kopie Ihrer Versicherungspolice, die COVID-19 und mindestens 100.000 USD abdeckt
  • Kopie Ihrer bestätigten Buchung in einem ASQ Hotel
  • T.8 Form

Die Angaben wurde nach bestem Wissen auf der Grundlage von im Internet frei zugänglichen Informationen erstellt. Die oben angeführten Informationen dienen lediglich der Hilfestellung und sind nicht verbindlich.

Die Vorschriften zur Einreise nach Thailand werden ständig aktualisiert.

 

  • Quelle: Thai Visa