Ausländer, die aufgrund von COVID-19 in Thailand gestrandet sind, können nun bis mindestens 29. Januar 2021 bleiben

Ausländer, die aufgrund von COVID-19 in Thailand gestrandet sind, können nun bis mindestens 29. Januar 2021 bleiben

BANGKOK. Die thailändische Einwanderungsbehörde (Bureau of Immigration) hat angekündigt, dass alle Ausländer, die aufgrund der COVID-19 Situation noch immer in Thailand gestrandet sind, bis mindestens 29. Januar 2021 weiter im Land bleiben können.

Jeder Ausländer, der aufgrund der COVID-19 Situation eine vorübergehende Verlängerung des Visums beantragt hatte, durfte sich bisher bis zum 30. November 2020 in Thailand aufhalten.

Laut einer Anordnung, die Anfang dieser Woche veröffentlicht wurde (inoffizielle Übersetzung unten), müssen Ausländer, die eine neue Verlängerung beantragen und erhalten, eine Gebühr von 1900 Baht zahlen.

Die Verlängerung gilt für 60 Tage ab dem Tag, an dem die derzeitige Aufenthaltserlaubnis einer Person endet, oder ab dem Datum des Antrags.

Dies bedeutet, dass die Betroffenen möglicherweise bis Ende März 2021 in Thailand bleiben könnten, wenn sie am oder in der Nähe des 29. Januar eine neue Verlängerung um 60 Tage beantragen würden.

Die vom Einwanderungskommissar Somphong Chingduang unterzeichnete Verordnung lautet:

Aufgrund der Kontinuität des Ausbruchs von Coronavirus 2019 oder COVID-19 in Ländern auf der ganzen Welt, die sich auf die Ausreise aus dem Königreich und den Aufenthalt von Ausländern im Königreich auswirkt, wird davon ausgegangen, dass die Aufenthaltsdauer gemäß dem Schreiben bis zum 29. Januar 2021 verlängert wird.

 

 

Die erneute Verlängerung ist eine willkommene Erleichterung für die Menschen, die in Thailand sind und auch noch länger im Königreich bleiben müssen oder wollen.

Allen Personen, deren vorübergehende Verlängerung am 30. November 2020 ablaufen sollte, wird dringend empfohlen, am Montag ihre örtliche Einwanderungsbehörde zu besuchen, um eine weitere Verlängerung zu erhalten.

Vielen Dank an das Thai Visa Center für die Informationen.

 

  • Quelle: Thai Visa