Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

BANGKOK / BERLIN. Das Auswärtige Amt hat auf seiner Webseite neue Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand bekannt gegeben. Die Lage in Thailand kann sich schnell verändern und weiter entwickeln, warnt das Amt. Verfolgen sie die aktuellen Nachrichten, rät das Auswärtige Amt.

Aktuelles zu Covid-19:

Am 19.12.2020 wurde in der Provinz Samut Sakhon (westlich von Bangkok) ein Covid-19 Cluster mit über 500 Fällen bekannt. Für die Provinz wurde ein sofortiger Lockdown verhängt. Es ist mit Einschränkungen im Reiseverkehr Richtung Westen und Süden zu rechnen. Eine Ausweitung der Maßnahmen auf weitere Provinzen – einschließlich Bangkok – ist jederzeit möglich.

  • Informieren Sie sich in den lokalen und sozialen Medien über die angeordneten Maßnahmen.
  • Befolgen Sie die Anordnungen der Behörden

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Sie bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, dass sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19 Tests zwingend vorgeschrieben. Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft Berlin eingestellt. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.

Durch- und Weiterreise

Ein Transit über den Flughafen Bangkok ist bis auf weiteres nicht möglich. Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.

Reiseverbindungen

Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.

Beschränkungen im Land

Die thailändische Regierung hat Ende März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden.

Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.

Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit ohne größere Einschränkungen möglich. Im Hinblick auf einen möglichen neuen Anstieg der Infektionszahlen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen. Aufgrund ausbleibender, ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung.

Hygieneregeln

In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Department of Disease Control.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
  • Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
  • Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer. Bitte berücksichtigen Sie evtl. Beschränkungen im Reiseverkehr des Transitlandes. Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zum jeweiligen Transitland.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
  • Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
  • Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 / Coronavirus.

 

  • Quelle: Auswärtiges Amt