Kabinett genehmigt Verlängerung des speziellen Touristenvisums um ein weiteres Jahr

Kabinett genehmigt Verlängerung des speziellen Touristenvisums um ein weiteres Jahr

BANGKOK. Eine Kabinettssitzung am Dienstag (28. September) habe die Verlängerung von Special Tourist Visa (STV) um ein weiteres Jahr oder bis zum 30. September 2022 genehmigt, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Frau Traisulee Traisoranakul.

Der Umzug war vom Tourismus- und Sportministerium vorgeschlagen worden, um ausländische Touristen mit hoher Kaufkraft anzuziehen, die von 90 auf 270 Tage in Thailand bleiben möchten, um die Tourismusbranche wiederzubeleben, die von der Covid-19 Krise stark gehämmert wurde.

Das Ministerium berichtete, dass sich im vergangenen Jahr 5.609 ausländische Touristen für den STV beworben haben, was der Wirtschaft ein geschätztes Einkommen von 1,24 Milliarden Baht einbrachte. Die meisten Langzeittouristen kommen aus China, Hongkong, Singapur, Dänemark, den Niederlanden, Spanien und aus Kroatien.

Die durchschnittliche Besuchszeit von STV Inhabern beträgt 90 Tage, während die am häufigsten besuchten Provinzen nach der Quarantäne Bangkok, Surat Thani, Phuket, Udon Thani, Chonburi, Chiang Mai und Rayong sind.

Das spezielle Touristenvisum (STV) wurde erstmals am 1. Oktober 2020 genehmigt.

Die Antragsteller müssen aus einem Covid-19 Land mit geringem Risiko stammen und müssen sich mindestens 14 Tage lang in einer anderen staatlichen Quarantäne in Krankenhäusern oder Hotels unterziehen, bevor sie innerhalb von Thailand weiter reisen können.

Laut der Website der Government Gazette sollten Ausländer, die beabsichtigen, ein spezielles Touristenvisum (STV) zu beantragen,:

  • Ein Ausländer aus einem Land mit geringem Risiko sein, der gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums monatelang im Königreich bleiben möchte.
  • Akzeptieren Sie die Einhaltung der von der Regierung vorgeschriebenen Präventivmaßnahmen, einschließlich einer alternativen staatlichen Quarantäne in bestimmten Krankenhäusern/Hotels für mindestens 14 Tage.
  • Belegen Sie eine Unterkunft während des langen Besuchs.
  • Zahlungsnachweis für Hotelübernachtung oder Aufnahme in Krankenhäusern vorlegen, die als alternative staatliche Quarantäneeinrichtungen gewählt wurden.

> Einen der folgenden Nachweise erbringen:

  • Zahlungsnachweis für das Hotel oder die Unterkunft nach der Entlassung aus der Quarantäne.
  • Kopie einer Eigentumsurkunde über Eigentumswohnungen im Besitz des Besuchers oder eines Familienmitglieds.
  • Nachweis über die Anmietung einer Unterkunft – Eigentumswohnung oder Haus.
  • Zahlungsnachweis für den Kauf oder die Pacht einer Eigentumswohnung, die Ausländer legal kaufen oder leasen können.
  • Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung, die den gesamten Aufenthalt in Thailand abdecken soll, mit einer Heilkostenversicherung bei ambulanter Behandlung von mindestens 40.000 Baht und bei stationärer Behandlung von mindestens 400.000 Baht .

Ausländer mit den oben erforderlichen Nachweisen können eine einmalige STV bei thailändischen Botschaften oder Konsulaten in ausgewählten Ländern beantragen. Den berechtigten Besuchern wird eine Visumgebühr von 2.000 Baht berechnet, um 90 Tage im Königreich zu bleiben.

Nach Ablauf dieser Frist haben die Einwanderungsbeamten das Recht, dem Besucher zu gestatten, sein Visum zweimal um jeweils weitere 90 Tage zu verlängern. Ausländer müssen gemäß den Vorschriften einen Antrag stellen und eine Gebühr entrichten.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt tritt die STV-Richtlinie vom 1. Oktober bis zum 30. September 2021 in Kraft.

 

  • Quelle: The Nation Thailand