Brandursache in der Tiger-Disco auf Phuket noch immer unbekannt

Wie bereits berichtet, war am 17. August gegen 4.00 Uhr morgens in der trotz Sperrstunde gut besuchten Tiger-Disco in Patong ein Feuer ausgebrochen.

Anfänglich hatten Augenzeugen von einem Blitzeinschlag in einen nahegelegenen Transformator berichtet. Angeblich sollte sich das Feuer von da aus auf die Disco ausgebreitet haben. Mitarbeiter der Elektrizitätswerke hatten sich daraufhin den etwa 20 Meter entfernten Transformator angesehen und festgestellt, daß der Transformator weder durch einen Blitzeinschlag beschädigt wurde, noch konnten sie irgendwelche Brandspuren feststellen.

Der Leiter des Büros der Elektrizitätswerke auf Phuket sagte, daß der brand unmöglich durch den Transformator ausgelöst wurde. Selbst wenn der Transformator Feuer gefangen hätte, wäre es unmöglich, daß sich die Flammen über gut 20 Meter ausbreiten könnten.

Eine anschließende Überprüfung der Sicherheitskameras in der Gegend lieferte ebenfalls keinen Beweis für einen Blitzschlag oder eine Explosion des Transformators.

Bisher steht fest, daß bei dem Feuer ein Franzose, ein Japaner und zwei thailändische Bürger ums Leben kamen. 12 Personen mußten mit zum Teil schweren Verbrennungen in die Krankenhäuser eingeliefert werden.

Mittlerweile hat sich auch der Sprecher der Phak Phuea Thai, Prompong Nopparit vor Ort den Schaden angesehen. Nach seiner Besichtigung sagte er vor der Presse, daß man nicht wolle, daß Touristen auf Phuket ums Leben kommen. Er halte es für erforderlich, daß alle knapp 200 Vergnügungsstätten auf Phuket auf ihre Sicherheitseinrichtungen überprüft werden.

Der Vorfall hatte weltweit großes Aufsehen erregt und wurde in den meisten Medien negativ erwähnt. Prompong sagte weiter, daß Phuket ein international bekannter Ferienort sei und sich dieser schlimme Vorfall mit Sicherheit negativ auf den Tourismus auswirken werde. So ein Unglück darf nicht wieder passieren, sagte der Sprecher.

Prompong zeigte sich jedoch zuversichtlich, daß am Montag die ersten Ergebnisse der Brandermittler vorliegen und veröffentlicht werden.