pp Bangkok/Mosbach. Ein 63-jähriger Neubrandenburger wollte sich für seinen Lebensabend in Thailand noch ein bisschen Geld dazuverdienen. Dazu versuchte er, einen Müslihersteller um eine Millionen Euro zu erpressen. Er drohte damit, die Töchter des Müsliherstellers zu ermorden und seine Produkte zu vergiften.
Der vielfach vorbestrafte Mann hatte viele Jahre seines Lebens hauptsächlich wegen Betrugs- und Eigentumsdelikte hinter Gittern verbracht. Er habe eine Fernsehsendung über den Müslihersteller gesehen, in dem er betont habe, wie wichtig ihm seine Familie sei. „Da ist mir die blödsinnige Idee mit der Erpressung eingefallen“, gestand Manfred H. vor Gericht.
„Täglich stand der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Türe“, sagte er weiter. Am 13. Oktober habe er dann dem Unternehmer einen Brief geschrieben „Hier kommt dein Albtraum“ und eine Millionen in 500 Euro-Scheinen verlangt. Andernfalls wolle er die Töchter des Unternehmers durch einen Scharfschützen erschießen lassen und seine Produkte in den Supermärkten vergiften.
Das Opfer war zum Schein auf die Forderungen eingegangen und hatte gleichzeitig die Polizei alarmiert. Dann hatte der Müslihersteller in der Berliner Zeitung Anzeigen geschaltet und seine Zahlungsbereitschaft signalisiert. In einem zweiten Brief hatte dann der Erpresser sein Opfer aufgefordert, auf den Alexanderplatz nach Berlin zu kommen. Hier wollte er ihm per SMS den Ort der Geldübergabe bekannt geben.
Die Kripo hatte bereits nach dem ersten Erpresserbrief eine brauchbare DNA-Spur von dem Täter und konnte den Mann noch vor der Geldübergabe verhaften.
Vor Gericht erklärte ihn ein Gutachter für voll verantwortlich. Manfred H. habe genau überlegt, wie er vorgehen wollte und was er mit dem erpressten Geld machen wollte. Da er zuvor schon eine längere Zeit in Thailand gelebt hatte, wollte er dann mit seiner Millionen wieder zurück in das Königreich ausreisen.
Richter Ganter wollte von dem Angeklagten wissen, warum er diese Erpressung gewagt hatte. „Ich bin jetzt 63 und wollte alles auf eine Karte setzen“, war die kurze Antwort. Das war allerdings die falsche Karte, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung und verdonnerte ihn zu fünf Jahren Gefängnis.