König Maha Vajiralongkorn für zahlreiche Grundstücke von der Steuer befreit

König Maha Vajiralongkorn für zahlreiche Grundstücke von der Steuer befreit

Bangkok. Laut einer neuen Regierungserklärung, die am Freitag (26 Juli 2019) in der Royal Gazette veröffentlicht wurde, sind nun zahlreiche Ländereien und Einrichtungen Seiner Majestät des Königs Maha Vajiralongkorn von der Steuer befreit.

Der König, der am Sonntag (28. Juli 2019) seinen 67. Geburtstag feierte, hat seit seiner Thronbesteigung im Jahr 2016 wichtige Änderungen in der Art und Weise beaufsichtigt, wie in der Zukunft die königlichen Angelegenheiten verwaltet werden.

Das „ Crown Property Bureau „, das die milliardenschweren Bestände der Monarchie verwaltet und zusätzlich auch noch riesige Landstriche in Bangkok kontrolliert, wurde 2017 unter die direkte Kontrolle des Königs gestellt. Sein früherer Steuerbefreiungsstatus wurde damit aufgehoben.

Seit Juli 2017 hat Seine Majestät der König die alleinige Kontrolle über alle königlichen Vermögenswerte. Das Parlament verabschiedete ein entsprechendes Gesetz, wonach König Vajiralongkorn nun völlig alleine bestimmen kann, was und wie mit seinem Vermögen, das er von seinem Vater König Bhumibol, der im Oktober im vergangenen Jahr im Alter von 88 Jahren gestorben war, nach dessen Tod geerbt hat, umgegangen wird.

Im Juni 2018 hat das bisher für die Vermögensverwaltung der thailändischen Krone zuständige Finanzbüro „ Crown Property Bureau „ (CPB) auf seiner Internetseite bekannt gegeben, dass infolge eines Gesetzes aus dem vergangenen Jahr Seine Majestät der König Maha Vajiralongkorn nun die volle und alleinige Kontrolle über sämtliche Güter und Firmenanteile des Königshauses hält.

Das heißt, dass seine Majestät König Maha Vajiralongkorn sein Milliarden Vermögen jetzt alleine verwaltet. Seine Majestät König Rama X ist nun der alleinige Besitzer des Milliarden schweren Königlichen Vermögens und kann jetzt alleine darüber entscheiden, was mit seinem Vermögen in der Zukunft geschehen wird.

Die ungewöhnliche Mitteilung kam für viele Anhänger des Königs und vermutlich auch für die Militär Junta völlig überraschend. Allerdings hatte sich der Schritt bereits im Jahr 2017 angekündigt, nachdem die regierende Militär Junta auf Wunsch seiner Majestät eine Gesetzesänderung vornehmen musste, um König Maha Vajiralongkorn die Kontrolle über das Crown Property Bureau ( CPB ) zu übergeben.

Nach den jetzt neuen überarbeiteten Gesetzen, die am Freitag in der Royal Gazette veröffentlicht wurden, sind nun jedoch einige Ländereien und Einrichtungen des Königs von der Steuer befreit.

  • Dazu gehören Grundstücke und Einrichtungen, die “ in Staatsangelegenheiten, in königlichen Angelegenheiten oder von Agenturen unter dem König verwendet werden „, heißt es in dem Dokument.
  • Objekte, die vom König oder Mitgliedern der königlichen Familie zu anderen Zwecken, für öffentliche Zwecke oder als religiöse Stätten genutzt werden, sind ebenfalls steuerfrei.
  • Diejenigen, die nicht den obigen Beschreibungen entsprechen, werden “ nur in den Teilen, die für gemeinnützige Zwecke verwendet werden „, steuerfrei sein, wurde dem amtlichen Dokument hinzugefügt.

Laut einer Biografie von 2011 über Mah Vajiralongkorns Vater “ King Bhumibol, A Life’s Work “ besitzt das „ Crown Property Bureau „ das Eigentumsrecht an 6.560 Hektar Land in Thailand mit landesweit rund 40.000 Mietverträgen, darunter alleine 17.000 in der Hauptstadt Bangkok.

Der thailändische König wurde als der reichste Monarch der Welt aufgeführt. Business Insider schätzte sein persönliches Vermögen im Jahr 2018 auf über 30 Milliarden US-Dollar.

Sein Vater, König Bhumibol, wurde 2011 von Forbes als der reichste Herrscher der Welt aufgeführt.

In der Regierungserklärung wurden auch noch zehn andere Arten von Grundstücken aufgeführt, die nicht steuerpflichtig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • nicht genutzter Grundstücke staatlicher Unternehmen,
  • leere Grundstücke rund um Start- und Landebahnen,
  • sowie Einrichtungen im Zusammenhang mit Eisenbahnen.

Es war die erste Änderung der Gesetze von 1948, die über das Eigentum der Krone bestimmen. Bis 2017 wurde der Vorstand für die Verwaltung des königlichen Vermögens vom Finanzministerium bestimmt und festgelegt. Dadurch waren bisher vor allem Regierungsbeamte für die Verwaltung des königlichen Vermögens zuständig.

Seit der Gesetzesänderung kann König Vajiralongkorn völlig alleine bestimmen, was mit seinem Vermögen geschieht. Er kann ab sofort die Vorstandmitglieder des königlichen Haushaltsbüros selber bestimmen, einstellen oder aber auch wieder entlassen.

Die Personen, die von dem König in den Vorstand gewählt werden, müssen dazu keine besondere Qualifikation oder Ausbildung haben. Einzig seine Majestät König Vajiralongkorn bestimmt von nun an, wer in diesen Vorstand des Crown Property Bureau berufen wird.

 

  • Quelle: Khao Sod, Royal Gazette, Crown Property Bureau