Touristen können mit einem neuen Visum wieder nach Thailand einreisen

Touristen können mit einem neuen Visum wieder nach Thailand einreisen

BANGKOK. Thailand führt ab Montag dem 9. November 2020 ein neues Touristenvisum (TR-Visum) ein, dass die Einreise in das Königreich wieder erlaubt. Allerdings sind nach wie vor zahlreiche Bedingungen mit dem so genannten TR-Visum verknüpft. Dazu gehören noch immer eine 14-tägige Quarantäne, der Nachweis eines aktuellen negativen PCR-Tests sowie der Download der App „Thaichana“ zur Rückverfolgung von Infektionen.

Wie die Tourism Authority of Thailand (TAT) bekannt gab, hat das Visum eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Kosten für das TR-Visum betragen 35 Euro. Wie bisher auch möglich, kann gegen eine Gebühr von 1.900 Baht eine Verlängerung um weitere 30 Tage beantragt werden.

Voraussetzung zur Erteilung des TR-Visums sind die Bestätigung eines Alternative State Quarantine (ASQ) Hotels, in dem der Besucher die zweiwöchige Quarantäne verbringen muss. Natürlich muss dabei auch ein gültiges Flugticket vorgelegt werden.

Eine Liste der ASQ-Hotels wurde auf der Webseite der deutschen Botschaft veröffentlicht.

Außerdem müssen die Kontoauszüge der vergangenen sechs Monate vorgelegt werden, die jeweils einen Kontostand von mindestens 500.000 Baht oder 15.000 Euro aufweisen, sowie eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 US-Dollar, die Covid-19 einschließt, aber nicht nur darauf beschränkt ist.

Für den Check-in am Flughafen benötigen Touristen ein genehmigtes Certificate of Entry (COE), sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist und in dem das COE und TR-Visum vermerkt sind.

Unbedingt erforderlich sind außerdem ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht, sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.

Weitere Informationen zum TR-Visum erteilen die Thailändischen Generalkonsulate in Frankfurt, München und die Botschaft in Berlin.

Am Flughafen sowie an Bord des Fliegers gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Bei der Einreise in Thailand wird von den Behörden noch am Flughafen ein Covid-19 Screening durchgeführt. Außerdem wird die Körpertemperatur gemessen und die Einreisenden Passagiere werden auf weitere mögliche Symptome überprüft.

Wer keine Symptome aufweist, kann anschließend seine 14-tägige Quarantäne in seinem bereits gebuchten ASQ-Hotel verbringen. Nach der 14-tägigen Quarantäne ist laut den weiteren Angaben der Behörden ein uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.

Weitere Informationen über das TR-Visum erhalten sie in den Botschaften oder über ein thailändisches Generalkonsulat.

 

  • Quelle: Tourismusbehörde Thailand (TAT)