BANGKOK / BERLIN. Das Auswärtige Amt hat am Donnerstag (18. Februar) seine aktuelle Reise und Sicherheitshinweise auf den neuesten Stand gebracht.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und zur Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
In nahezu ganz Thailand treten wieder COVID-19 Fälle auf. Die Fallzahlen bewegen sich im internationalen Vergleich weiterhin auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19 Tests zwingend vorgeschrieben. Bei der Berechnung der Quarantänezeit werden der An- und Abreisetag nicht mitgerechnet, so dass der Aufenthalt in der Quarantäneunterkunft de facto 15 Tage beträgt.
Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test auf Sars-Cov-2 erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig.
Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit über den Flughafen Bangkok ist bis auf weiteres nicht möglich. Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen.
Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Aufgrund des Anstiegs der COVID-19 Fälle hat die Regierung für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit mit Einschränkungen möglich. Die Webseite der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land.
Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen. In einzelnen Provinzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit verpflichtend.
Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer. Bitte berücksichtigen Sie evtl. Beschränkungen im Reiseverkehr des Transitlandes. Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zum jeweiligen Transitland.
Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
- Quelle: Auswärtiges Amt