Die thailändische Finanzbehörde arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Besteuerung des Auslandseinkommens von in Thailand ansässigen Personen. Laut Kulaya Tantitemit, der Generaldirektorin des Ministeriums, steht dieser Entwurf im Einklang mit dem internationalen Grundsatz des weltweiten Einkommens im Rahmen der Wohnsitzregel. Dieses Prinzip schreibt vor, dass das Einkommen einer Person unabhängig von seiner Herkunft in dem Land besteuert werden sollte, in dem die Person für einen bestimmten Zeitraum ihren Wohnsitz hat.

Es passiert – Gesetz zur Besteuerung von Auslandseinkommen in Vorbereitung

BANGKOK. Die thailändische Finanzbehörde arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Besteuerung des Auslandseinkommens von in Thailand ansässigen Personen.

Laut Kulaya Tantitemit, der Generaldirektorin des Ministeriums, steht dieser Entwurf im Einklang mit dem internationalen Grundsatz des weltweiten Einkommens im Rahmen der Wohnsitzregel.

Dieses Prinzip schreibt vor, dass das Einkommen einer Person unabhängig von seiner Herkunft in dem Land besteuert werden sollte, in dem die Person für einen bestimmten Zeitraum ihren Wohnsitz hat.

Um dies umzusetzen, ist eine Änderung von Abschnitt 41 des Steuergesetzes erforderlich. Die vorgeschlagene Änderung würde von Personen, die sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten, verlangen, dass sie auf ihr Auslandseinkommen Einkommensteuer zahlen, selbst wenn dieses Einkommen nicht nach Thailand gebracht wird .

In den ersten 11 Monaten des Geschäftsjahres 2024 nahm das Finanzamt 1,963 Billionen Baht ein und übertraf damit sein Ziel um 0,4 % bzw. 8,44 Milliarden Baht.

 

Die thailändische Finanzbehörde arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Besteuerung des Auslandseinkommens von in Thailand ansässigen Personen.Laut Kulaya Tantitemit, der Generaldirektorin des Ministeriums, steht dieser Entwurf im Einklang mit dem internationalen Grundsatz des weltweiten Einkommens im Rahmen der Wohnsitzregel.
Dieses Prinzip schreibt vor, dass das Einkommen einer Person unabhängig von seiner Herkunft in dem Land besteuert werden sollte, in dem die Person für einen bestimmten Zeitraum ihren Wohnsitz hat.
Die thailändische Finanzbehörde arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Besteuerung des Auslandseinkommens von in Thailand ansässigen Personen.
Laut Kulaya Tantitemit, der Generaldirektorin des Ministeriums, steht dieser Entwurf im Einklang mit dem internationalen Grundsatz des weltweiten Einkommens im Rahmen der Wohnsitzregel.
Dieses Prinzip schreibt vor, dass das Einkommen einer Person unabhängig von seiner Herkunft in dem Land besteuert werden sollte, in dem die Person für einen bestimmten Zeitraum ihren Wohnsitz hat.

 

Diese starke Leistung ist auf staatliche Maßnahmen zur Stimulierung des Konsums zurückzuführen, wie etwa das Easy-Receipt Programm, das die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Inlandsverbrauch steigerte.

Frau Kulaya geht davon aus, dass die Abteilung bis zum Ende dieses Geschäftsjahres am 30. September ihr Ziel von 2,28 Billionen Baht erreichen wird.

Für das am 1. Oktober beginnende Geschäftsjahr 2025 hat das Finanzministerium das Ziel gesetzt, dass die Abteilung 2,372 Billionen Baht einnimmt.

 

  • Quelle: Bangkok Post.