NAKHON RATCHASIMA. Ein österreichischer Auswanderer wurde in Thailand wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs seiner jungen Tochter zu 1.673 Jahren Haft verurteilt. Der 54-Jährige, ursprünglich aus Westösterreich, wird voraussichtlich hinter Gittern sterben, da das thailändische Recht eine Höchststrafe von 50 Jahren vorsieht. Die Taten ereigneten sich über mehrere Jahre in der Provinz Nakhon Ratchasima im Nordosten Thailands.
Der Mann, der bereits wegen Kindesmisshandlung in Österreich vorbestraft war, begann seine Tochter zu misshandeln, als sie erst acht Jahre alt war. Nach der Trennung von seiner Partnerin hatte er das alleinige Sorgerecht für das Kind. Zu den Misshandlungen gehörte auch, dass er das Mädchen zweimal einem Fotografen übergab, der sie ebenfalls missbrauchte und Nacktfotos von ihr anfertigte, die der Vater anschließend verbreitete.
Als das Kind, dem die Zeitung das Pseudonym Anong gab, versuchte, dem Missbrauchskreislauf zu entkommen, drohte ihr Vater, sie zu verlassen. Emotionale Erpressung und die Angst vor dem Alleinsein zwangen das Mädchen, das Leid jahrelang zu ertragen. Eine internationale Hilfsorganisation machte die Behörden schließlich auf eine Chatgruppe aufmerksam, in der der Österreicher grausame Bilder seiner Tochter teilte.

Die Ermittlungen begannen nach diesem Hinweis, doch es dauerte vier Jahre, bis ein endgültiges Gerichtsurteil Gerechtigkeit brachte. Der Mann wurde in 134 Fällen verurteilt, wobei das thailändische Recht jede Vergewaltigung als einzelnes Verbrechen zählt, was die außergewöhnlich lange Haftstrafe erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Andreas Holzer, Direktor des österreichischen Bundeskriminalamts, sagte: „Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit und der enge Austausch zwischen den Verbindungsbeamten des Innenministeriums und den lokalen Behörden sind.“ Er fügte hinzu, dass die Ermittlungen zügig vorangetrieben wurden, um das betroffene Kind zu schützen.
Krone berichtete, dass der Österreicher aufgrund der thailändischen Strafgrenzen faktisch eine Höchststrafe von 50 Jahren verbüßen wird, was einer lebenslangen Haftstrafe gleichkommt. Weitere Rechtsmittel wurden nicht gemeldet. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Bemühungen der thailändischen und österreichischen Behörden, verurteilte Sexualstraftäter, die ins Ausland fliehen, aufzuspüren.
- Quelle: ASEAN Now, Krone