Ko Tao. Nad Bergman, ein wichtiges Mitglied des Verteidigungsteam der beiden auf Ko Tao verhafteten 22-jährigen Burmesen Zaw Lin und Wai Phyo, hat einen Bericht geschrieben, der auf der thailändischen Justiz-Webseite veröffentlicht wurde. Nad Bergman schreibt darin über einen unfairen Prozess und Fehlurteile.
Eines der fast unglaublichen Argumente über die er berichtet ist, dass die angeblichen Vergewaltigungsspuren an der Vagina von Frau Hanna Witheridge nicht von einer Vergewaltigung stammen sondern bei der thailändischen Autopsie verursacht wurden. „Der Schnitt, der bei der britischen Autopsie des Opfers im inneren der Vagina entdeckt wurde, ist nicht als Folge von sexueller Gewalt passiert sondern wurde bei der thailändischen Autopsie verursacht“, schreibt er.
Der Prozess gegen die beiden Burmesen gewann ein großes öffentliches Interesse und wurde vielfach kritisiert. Die Handhabung und der Mangel an DNA-Proben, die fehlende Weinflasche und Zigarettenstummel sowie die Kleidung des weiblichen Opfers, auf der alle wichtigen DNA Beweise vorhanden sein müssten, wurden aus der Studie entfernt.
Dazu kommen die Foltervorwürfe der Angeklagten gegen die thailändische Polizei, das Fehlen von Aufnahmen der Sicherheitskameras in der Gegend, und dass es keine Zeugen für das Verbrechen gibt. Es ist schwer zu glauben, dass ein Gericht die beiden Männer ohne vernünftige Zweifel für schuldig befinden und zum Tode verurteilen konnte, schreibt er weiter.
In dem neuen Bericht heißt es weiter, dass es ebenfalls unverständlich ist, warum die thailändische Polizei behauptet hat, dass die DNA-Proben vom Tatort für eine Untersuchung nach Singapur geschickt wurden. Dort soll man herausgefunden haben, dass die Verdächtigen in dem Mordfall Asiaten sein müssen. Später erklärte dann die Polizei, dass die Proben nie nach Singapur geschickt wurden sondern nur in einem Thai-Labor untersucht wurden.
Eine weitere Frage die offenbleibt: Warum wurden die beiden Verdächtigen ohne einen Anwalt oder ohne eine Vertrauensperson verhört und ihre Aussagen als Beweise der Staatanwaltschaft übergeben. Das alleine ist schon eine Verletzung der thailändischen Gesetze und hätte für eine Entlassung der beiden gereicht.
Dazu wurden die DNA-Proben bei den beiden Verdächtigen ohne deren Zustimmung gemacht und ohne dass sie wussten, dass sie wegen Mordes angeklagt werden.
Während des Verhörs wurde von der Polizei ein Dolmetscher ernannt, der weder Thai lesen noch schreiben kann. Die Angeklagten wurden nie richtig darüber informiert, dass sie sich wegen Mordes zu verantworten haben, noch wurden ihre Rechte nach dem thailändischen Gesetz beachtet.
Beide Angeklagten hatten glaubhaft ausgesagt, dass sie bei dem Verhör nackt ausgezogen und körperlich angegriffen wurden. Dabei wurden sie auch in die Genitalien geschlagen und getreten, ihnen wurde ein Sack über den Kopf gestülpt und sie wurden weiter gefoltert und getreten.
Die Wunden und die Prellungen bei den beiden waren sehr deutlich und nicht zu übersehen. Das wurde unabhängig voneinander von drei verschiedenen Ärzten bestätigt.
Fingerabdrücke die auf dem Mobiltelefon des Opfers gefunden wurden, wurden ebenfalls nicht weiter untersucht. Es stellt sich bis heute die Frage, wem sie eigentlich gehören. Es gab absolut keine forensischen Beweise, die das Mobiltelefon mit den Angeklagten in Verbindung bringen könnte. Trotzdem wurde das Mobiltelefon von der Staatsanwaltschaft als Beweis vorgelegt.
Die Anklage spekuliert weiter, dass das Motiv für den Angriff sexuelle Hintergründe haben könnte und das Opfer zum Geschlechtsverkehr gezwungen wurde. Auch dafür gibt es keine Beweise. Die Spuren in der Vagina der Toten könnten auch von einem einvernehmlichen Sex mit einer dritten, unbekannten Partei stammen, bemerkt Herr Bergman in seinem Artikel.
Selbst die Autopsie war nicht in der Lage genau zu sagen, ob der Geschlechtsverkehr vor oder nach dem Tod der jungen Frau stattfand. Für die Strafverfolgung ist es von daher unmöglich zu bestimmen, ob überhaupt eine Vergewaltigung stattgefunden hat.
Der Thailändische Autopsie Bericht war nichts weiter als eine vierseitige Zusammenfassung durch den Arzt. Der gesetzlich vorgeschriebene Autopsie Bericht, in dem die Untersuchung Schritt für Schritt festgehalte und mit Fotos belegt wird, wurde nie vorgelegt. Dagegen liegt der Bericht der britischen Autopsie den Behörden vor.
Darin wird beschrieben, dass der Schnitt in der Vagina während der Thai-Autopsie verursacht wurde und nicht die Folge eines Sexuellen Angriffs war.
Als nächstes bemängelt Herr Bergmann, dass die DNA-Proben mit den Namen der Beschuldigten und nicht mit einer Referenznummer beschriftet waren.
Ebenso wurde die DNA auf der Mordwaffe nicht mit den Proben der Angeklagten abgestimmt. Die Polizei hatte behauptet, dass auf der Tatwaffe ursprünglich keine DNA-Beweise zu finden waren.
Bei den DNA-Tests die von der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden, fehlten ebenfalls weitere wichtige Unterlagen, um den gültigen Standard nach ISO 17025 zu erfüllen.
Die Polizei hatte weiter behauptet, dass zwischen den DNA-Proben aus dem Körper des Opfers und denen der Angeklagten eine 100% Übereinstimmung besteht. Das ist wissenschaftlich unmöglich und kann von jedem forensischen Labor auf der ganzen Welt bestätigt werden.
Die Verteidigung glaubt weiter, dass viele Beweise nicht geprüft oder einfach links liegen gelassen wurden. Das betrifft auch die blonden Haare in der Hand des Opfers, die niemals überprüft wurden.
Da fragen sich nicht nur die Familie, die Freunde und viele Förderer, wie das Gericht mit den vorgelegten Beweisen zweifelsfrei beweisen kann, dass sich die beiden Männer des Verbrechens schuldig gemacht haben. Wirklich wichtige Beweise, die normalerweise zu einer Verurteilung führen, fehlen in diesem Fall einfach.
In diesem Sinne sind der Schuldspruch und die anschließende Todesstrafe unergründlich.
Es gibt keine Beweise die bestätigen, dass das weibliche Opfer wirklich vergewaltigt wurde. Ebenso fehlen Hieb und Stichfeste Beweise die belegen, dass die beiden Burmesen den Mann und die Frau getötet haben.
Ein Zuschauer vor Gericht der Anonym bleiben möchte erklärte gegenüber der Presse: „Sie können dem Urteil der Gerichte nicht trauen. Dies ist ein dritte Welt Land und Fehler passieren hier weit häufiger als im Westen. Die Korruption ist hier sehr weit verbreitet. Ich war während der Verhandlung anwesend und habe genau zugehört. Als ich am letzten Tag das Gericht verlassen hatte war ich weitaus mehr verwirrt als ich vor der Verhandlung am ersten Tag war“.
Die Unterstützer der beiden verurteilten Männer auf der ganzen Welt kämpfen weiter für die Wahrheit und für ein neues und faires Verfahren.
- Quelle: SamuiTimes