Schweizer Pädophiler in Thailand vom König begnadigt – und abgetaucht

Schweizer Pädophiler in Thailand vom König begnadigt – und abgetaucht

Bangkok. Die Baselbieter Behörden in der Schweiz befassen sich mit einem außergewöhnlichen Fall in Thailand. Ein in Thailand lebender und wegen sexueller Nötigung von Kindern verurteilter Schweizer Pädophiler ist erst kürzlich vom thailändischen König begnadigt worden. Der Schweizer nutzte offensichtlich die Begnadigung durch Seine Majestät den König Rama X und machte sich in Thailand aus dem Staub.

Damit hat sich die Angelegenheit für den Schweizer aber noch nicht erledigt. Vor der Begnadigung durch den thailändischen König Maha Vajiralongkorn hatte der Baselbieter, dessen Name nicht veröffentlicht wurde, in seinem Heimatkanton beantragt, die von einem thailändischen Gericht verhängte Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 11 Monaten in der Schweiz abzusitzen. Das Baselbieter Kantonsgericht erklärte im Mai 2019 das Urteil für vollstreckbar. Laut dem aktuellem Amtsblatt gilt dieser Entscheid auch weiterhin.

Aber der Reihe nach: Der 1998 ausgewanderte Mann wurde im August 2017 in Pattaya wegen sexueller Nötigung von unter 15-Jährigen und Besitzes von kinderpornografischem Material von einem thailändischen Gericht verurteilt. Der Schweizer stellte daraufhin den Antrag, die Gefängnisstrafe in seinem Heimatland absitzen zu dürfen.

Dies lehnte das Baselbieter Strafgericht in seiner ersten Instanz im Dezember 2018 ab. Eine Überstellung in die Schweiz mache nur dann Sinn, wenn der Täter nach Verbüßung der Strafe auch in der Schweiz leben wolle. Davon sei beim Auswanderer allerdings nicht auszugehen, stellte das Gericht fest.

Grundsätzlich schiebt Thailand alle ausländischen Straftäter nach der Verbüßung ihrer Strafe wieder in ihr Heimatland ab. Der Schweizer legte allerdings Berufung gegen das Urteil des Baselbieter Strafgerichts ein.

Bei seiner Berufung räumte er zwar ein, dass ein Beziehungsnetz in der Schweiz fehle; auch zu seinem Sohn und seiner Tochter, die in der Schweiz leben, sei der Kontakt mittlerweile abgebrochen, gab er vor Gericht zu. Dennoch stehe fest, dass er nach der Verbüßung seiner Strafe in der Schweiz bleiben werde, schrieb er aus einem thailändischen Knast an das Gericht. Dies sei auch deshalb gegeben, weil das thailändische Königreich alle ausländischen Straftäter wieder in ihre Heimat abschiebt, sobald sie aus dem Gefängnis kommen. Es gilt dann für Thailand ein unbefristetes Wiedereinreiseverbot.

Dieses Argument hat das Baselbieter Kantonsgericht als Zweitinstanz aufgenommen. Sinn und Zweck einer Überstellung sei es, den Straftätern die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern. Diese könne im Falle des pädophilen Schweizers nur dann gelingen, wenn er den Rest der Strafe auch tatsächlich in der Schweiz absitzen könne.

Da das Kantonsgericht auch die formellen Voraussetzungen als erfüllt ansah, erklärte es am 7. Mai 2019 das Urteil für in der Schweiz vollstreckbar.

Doch zum Vollzug in der Schweiz ist es nicht gekommen: Laut dem Amtsblatt ist der Täter von Seiner Majestät dem neuen König Maha Vajiralongkorn begnadigt worden. Dies kommt im südostasiatischen Land immer wieder vor, die Gefängnisse hier hoffnungslos chronisch überfüllt sind.

Offenbar ist der Schweizer aber nach dem Erlass der Reststrafe in Thailand abgetaucht. Die Baselbieter Behörden konnten ihm daher den Entscheid des Gerichts nicht zustellen. Damit er rechtskräftig wird, musste das Kantonsgericht diesen im Amtsblatt unter Nennung des vollen Namens eröffnen.

Letztlich hat sich der Mann mit seinem Wunsch, die Strafe in der Schweiz zu verbüßen, selbst ein Ei gelegt: Reist er in die Schweiz ein, muss er mit seiner sofortigen Verhaftung durch die Behörden rechnen.

 

  • Quelle: Aargauer Zeitung