Neue Regelungen für in Thailand verstorbene Ausländer

Neue Regelungen für in Thailand verstorbene Ausländer

Bangkok. Nicht zum ersten Mal kommt es nach dem Tod eines in Thailand lebenden Ausländers zu Streitigkeiten zwischen seiner thailändischen und seiner Familie aus dem Heimatland. Sowohl die thailändischen als auch die regulären Familienangehörigen möchten dem Verstorbenen die letzte Ehre erweisen und ihn nach ihren Traditionen beerdigen.

Um die Bestattung von verstorbenen Expats in Thailand einheitlich zu regeln, hat die Immigrationsbehörde ein neues Formular entwickelt, das heute bei der zuständigen Immigration aufliegt.

Die Feuerbestattung in Thailand wird nur noch dann durchgeführt, wenn beim zuständigen Tempel eine schriftliche Bewilligung des Verstorbenen vorgelegt werden kann.

Um die Bewilligung zu erhalten, sind folgende Papiere notwendig:

  • Antrag TM -1.4.
  • Pass und Kopien der relevanten Seiten
  • 2 Passbilder
  • Gelbes Hauspapier
  • Einkommensbestätigung oder Bankbuch mit 800.000 THB.
  • Adresse des Tempels, in dem die Einäscherung stattfinden soll
  • Eine einmalige Gebühr von 3.900 Baht.
  • Diese Bewilligung wird nur an Expats ausgestellt, die mit einem
    Non-Immigrant Visum eingereist sind das für ein Jahr gültig ist.
  • Die jährliche Verlängerung kostet 1.900 THB und kann zusammen mit der „Extension of stay „durchgeführt und beantragt werden.

Expats, die vor ihrem Todesfall keine Bewilligung eingeholt haben, können nicht mehr in Thailand bestattet werden und müssen in ihre jeweiligen Herkunftsländer überführt werden. Dadurch entstehen den Hinterbliebenen natürlich deutlich höhere Kosten.

Da die jährlichen Bewilligungen mit 3.300 begrenzt sind, sollte man sich am besten noch heute um dieses Antragsformular bemühen und es bei seiner zuständigen Einwanderungsbehörde beantragen.