Thaksin wirft das Handtuch

Politisches Asyl?

Thaksin behauptet, er und seine Familie seien politisch Verfolgte und daher unter die Definition der UN-Flüchtlingskonvention von 1951 fallen. Großbritannien hat diese Konvention unterschrieben (Nur am Rande: Thailand nicht, daher kann man hier auch ohne weitere Flüchtlinge abschieben.) und hat eine lange Tradition, Verfolgten Asyl zu gewähren, denen zu Hause Verfolgung wegen ihrer politischen Meinung, ihrer Rassenzugehörigkeit, Religion oder Nationalität droht.

Leute, die flüchten, um Verurteilungen wegen Korruption zu entgehen, fallen nicht unter diese Regelung, es sei denn, es gibt berechtigte Zweifel an der Integrität der Gerichte im Heimatland des Flüchtlings und begründete Befürchtungen, über das Wohlergehen des Angeklagten nach einer etwaigen Verurteilung.

Im Jahre 2006 wurden in Großbritannien 17 Asylanten von 100 Bewerbern anerkannt und durften bleiben. Wenn Thaksin wirklich um Asyl nachsucht, muß er den Antrag baldmöglichst stellen, und zwar entweder in Croydon, südlich von London, oder in Liverpool. Die Bearbeitung eines Asylantrages dauert in der Regel 30 Tage.

Wenn der Antrag positiv beschieden wird, hätten Thaksin und seine Familie das Recht, vorläufig fünf Jahre in England zu bleiben und dort auch zu arbeiten. Falls der Antrag abgelehnt wird, dürften sie ebenfalls bleiben – bis über die Ablehnung von einem Gericht bestätigt oder verworfen wurde.

Thaksin muß jedoch nicht unbedingt einen Asylantrag stellen, um in England bleiben zu können, denn Investoren unterliegen einer Sonderregelung.

Auslieferung?

Ob Thaksin an Thailand ausgeliefert werden könnte, ist eine andere Frage. Es gibt einen Vertrag zwischen Siam und Großbritannien, der 1911 unterzeichnet wurde. Eine Auslieferung könnte aber nur dann stattfinden, wenn die thailändischen Behörden die britischen davon überzeugen, daß man Thaksin wegen seiner Vergehen genauso gut vor ein britisches Gericht stellen könnte.

Der Vertrag sieht auch nur 31 juristische Punkte vor, aufgrund derer jemand ausgeliefert werden könnte. Machtmißbrauch steht beispielsweise nicht auf der Liste. Ferner müßten die thailändischen Behörden nachweisen, daß die Vorwürfe nicht politischer Natur sind.

Abgang einen Monat lang geplant

Thaksins Entscheidung, ins Exil zu gehen, reifte schon einen Monat lang. Die Entscheidung fiel nach einem Bericht der Bangkok Post nach einem Treffen mit Premierminister Samak im Juli.

Die beiden Männer sprachen über die Möglichkeiten, was die PPP gegen die gegen die Regierung gerichtete Stimmung machen könnte, die sich intensivierte, nachdem Thaksin aus dem Exil zurückgekehrt war.

Es tauchte immer hartnäckigere Gerüchte auf, daß Thaksin die Geschicke der Regierungspartei steuerte. Er hatte auch Gegner in der PPP. Die Auseinandersetzungen zwischen Pro- und Anti-Thaksin-Fraktionen nahmen an Gewalttätigkeit zu. Daher sei man zu der Überzeugung gelangt, es sei das beste, wenn Thaksin das Land wieder verließe.

Leute, die Thaksin nahe standen, wurden etwa zwei Wochen vorher darüber informiert, daß er nicht mehr aus Peking zurückkehren würde. Eine Gruppe von Anwälten bereitete einen Asylantrag in England vor, der inzwischen vermutlich eingereicht wurde.

Zukunft

Da Thaksin und seine Frau die Auflagen für die Kaution gebrochen haben, werden sie nicht zurückkehren können. Es droht sofortige Verhaftung – ein neuerlicher Antrag auf Kaution wird kaum gewährt werden. Haftbefehle wurden bereits ausgestellt.

Thaksin darf auch nicht damit rechnen, daß er sein eingefrorenes Vermögen in Höhe von 2 Milliarden Dollar zurück erhält, denn die bei Gericht anhängigen Fälle werden verhandelt werden – mit oder ohne Thaksin. Entweder bleiben die Gelder für immer eingefroren oder sie werden letztendlich beschlagnahmt.

Jetzt, da Thaksin wieder weit weg ist, wird sein Griff nach der PPP schwächer werden. Da der PPP die Auflösung droht, könnten damit auch die Thaksin-treuen Politiker in alle Himmelsrichtungen versprengt werden. Eine starke Partei wie die Thai Rak Thai wird es womöglich nicht mehr geben, nur noch kleinere Fraktionen oder Ableger. tn, bp