BANGKOK. Laut einer neuen Anordnung der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) am Sonntag (3. Mai) haben mehr Flughäfen in Thailand die Erlaubnis erhalten, täglich zwischen 7.00 und 19.00 Uhr spezielle internationale Flüge durchzuführen.
Nach der Wiederaufnahme der Inlandsflüge am Freitag (1. Mai) sind die meisten Flughäfen in Thailand mit Ausnahme von dem internationalen Flughafen Suvarnabhumi, Don Mueang und U-Tapao für internationale Flüge geschlossen geblieben.
Die Verordnung der CAAT ermöglicht es nun allen internationalen Flughäfen, einschließlich Krabi, Chiang Mai, Chiang Rai, Samui, Surat Thani, Hat Yai und Hua Hin, internationale Flüge mit Sonderstatus abzuwickeln, z. B. solche, die Ausländer zurückführen oder thailändische Staatsbürger wieder zurück nach Hause fliegen.
Der internationale Flughafen Phuket bleibt allerdings weiter bis zum 15. Mai 2020 für die Öffentlichkeit geschlossen, ermöglicht jedoch Landungen und Starts von Rückführungsflügen nach Übersee. Phuket war mit 220 Infektionen und zwei Todesfällen einer der Covid-19 Hotspots im Süden des Landes.
Geplante kommerzielle Flüge von und zu Zielen in Übersee sind jedoch für internationale Flughäfen weiterhin verboten, nachdem die CAAT am 27. April das Verbot bis zum Ende des Monats verlängert hat, um den Ausbruch des Coronavirus nachhaltig einzudämmen.
Dagegen sind die chinesischen Touristen noch immer mit einem Einreiseverbot für Thailand konfrontiert. Das Verbot eingehender Flüge wurde bis zum 31. Mai verlängert
Die CAAT gab zuvor bekannt, dass alle für diesen Zeitraum erteilten kommerziellen Fluggenehmigungen nun wieder annulliert wurden.
Die Agentur fügte hinzu, dass das Verbot nicht in besonderen Fällen gilt, beispielsweise für staatliche oder militärische Flugzeuge, Notlandungen, technische Landungen ohne Ausschiffung, humanitäre Hilfe, medizinische Flüge und Hilfsflüge, sowie für Rückführungsflüge und für Frachtflüge.
Die Personen an Bord von Flugzeugen, die aus Übersee in das Land einreisen, unterliegen gemäß der Verordnung den Maßnahmen nach dem Gesetz über übertragbare Krankheiten, wie z. B. 14 Tage staatliche Quarantäne und den weiteren Vorschriften gemäß der Notverordnung der Regierung.
Flughäfen dürfen diese internationalen Flüge von 7.00 bis 19.00 Uhr durchführen. Dies sind die gleichen Zeiten, zu denen die Inlandsflüge bereits seit dem 1. Mai durchgeführt werden.
Die Fluggesellschaften müssen vorab ihre Kunden über die Maßnahmen zur Eindämmung von Viren und die auf den Flughäfen durchgeführten Gesundheitsprüfungsverfahren informieren.
Die Passagiere müssen laut der CAAT an der Verkaufsstelle und erneut an den Flughäfen über diese Maßnahmen informiert werden, um für ihre Flüge einchecken zu können.
Passagiere, die die Maßnahmen nicht einhalten können, müssen für einen anderen Flug ohne Strafgebühr umgebucht werden.
- Quelle: Bangkok Post