Seit gestern ist der Verkauf von Bier aus Zapfhähnen in allen Convenience-Stores verboten

Seit gestern ist der Verkauf von Bier aus Zapfhähnen in allen Convenience-Stores verboten

Bangkok. Traurige Nachricht für alle Bierfreunde: Seit gestern, dem 31. Oktober 2018 ist es in Thailand nach einem langen Hin und Her offiziell in allen Convenience-Stores ( 7-Eleven, Mini Mart oder Family Mart usw. ) verboten, Fassbier bzw. Bier aus Zapfhähnen oder aus Automaten gezapftes Bier zu verkaufen.

Das offizielle Regierungsblatt von Thailand hat jetzt erklärt, dass der Verkauf von Fassbier mit einer spezifischen Definition von „ Verkauf von Bier durch Bierhähne oder Biermaschinen in Convenience-Stores illegal “ ist. Die Erklärung gilt ab dem 31. Oktober 2018.

Das Staatsanzeiger Blatt gibt dabei weiter die folgende Definitionen an:

  • „ Alkohol Dispenser Maschine “: Werkzeug oder Auslass, bei dem es sich um eine mechanische oder elektrische Maschine handelt, die alkoholische Getränke zum sofortigen Verbrauch abgeben kann.
  • „ Convenient Store “: Ein Einzelhandelsgeschäft oder ein Geschäft, das direkt an Verbraucher verkauft wird, um die Anforderungen der Kunden zu erfüllen, wenn das Geschäft ein rechtmäßiger Verkäufer mit einer Lizenz für alkoholische Getränke des Typs 2 ist.

Das Argument, ob der Verkauf von Fassbier in Convenience-Stores als berechtigt angesehen wird, ist seit Oktober 2017 ein ständiges Argument in der Online-Welt, als das große Geschäft der Convenience-Stores „ 7-Eleven “ beschloss, den Markt mit Fassbier zu testen.

Dazu wurden die entsprechenden Maschinen in 10 Niederlassungen von 7-Eleven im ganzen Land aufgestellt und getestet. 7-Eleven hatte dazu eine große Kampagne unter dem Slogan: „ Zapf dir dein eigenes Bier “ gestartet. Kurz darauf tauchten in mehreren 7-Eleven Filialen in und rund um Bangkok auch schon die ersten Bier Zapfautomaten auf.

Bei so viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit hatten sich schon kurze Zeit später einige Beamte des Gesundheitsamtes auf den Weg gemacht, um die Maschinen genauer zu untersuchen.

Bereits nach kurzer Zeit stand für die Beamten fest, dass diese neuen „ Zapf dir dein eigenes Bier “ Maschinen illegal sind und dem Gesetz widersprechen. Dabei wurde von den Beamten als erstes bemängelt, dass das gut sichtbare Logo von Leo auf der Seite der Maschinen nicht dem Gesetz entspreche und ein sogenanntes „ No-Go “ ist.

Diese hellen und auffälligen Logos des Getränke Herstellers Leo ermutigen die Menschen zum Trinken und müssen deshalb verdeckt werden, war die erste Feststellung der Beamten vor Ort. Dabei beriefen sie sich auf das in Thailand geltende:

Alkoholkontrollgesetz BE 2551 (2008) Abschnitt 32

Keine Person darf Namen oder Warenzeichen von alkoholischen Getränken, die die Menschen dazu veranlassen, alkoholische Getränke direkt oder indirekt zu trinken, bewerben oder anzuzeigen.

 

Das zweite was die Beamten zu bemängeln hatten war die Tatsache, dass es den Bürgern nicht erlaubt ist, in der Öffentlichkeit ihr eigenes Bier zu zapfen. Dies muss von einem Mitarbeiter der 7-Eleven Kette erledigt werden und darf nicht automatisch von der Maschine selber durchgeführt werden.

 

Alkoholkontrollgesetz BE 2551 (2008) Abschnitt 30 (1)

Niemand darf alkoholische Getränke nach Verfahren oder Eigenschaften wie folgt verkaufen:

(1) automatische Verteilungsmaschine zu verwenden

 

Später entschieden sie sich, die Fassbiermaschinen aufgrund der Kommentare in der Gesellschaft und in den sozialen Netzwerken vorübergehend aus den Läden zu entfernen.

Die Gegner argumentierten:

Es ist ersichtlich, dass Bier, das über eine Maschine verkauft wird, zu leicht zugänglich ist, so dass Minderjährige und Käufer einen einfachen Zugang zu Bier haben.

Dadurch könnten diese beiden Gruppen glauben, dass das tägliche Trinken von Bier normal ist. Andere argumentieren auch, dass der Unterschied zwischen Fassbier und traditionellem Dosen- und Flaschenbier darin besteht, dass Fassbier das Bier frisch aus dem Wasserhahn verbrauchen muss.

Das könnte zu einem Rausch auf dem Gebiet der praktischen Geschäfte einschließlich auf den Straßen führen. Außerdem könnte ein Rausch auch zu rücksichtslosem Fahren auf den Straßen führen.

Seit gestern steht jetzt also offiziell fest, dass das erklärte Gesetz zu diesem Thema die Befugnisse von Abschnitt 28, Abschnitt 30 und Abschnitt 32 des Alkoholkontrollgesetzes BE2551 mit der diesbezüglichen behördlichen Abwicklungserklärung umsetzt.

Fassbier bzw. Bier aus Zapfhähnen oder aus Automaten gezapftes Bier ist in allen Convenient Geschäften verboten.

 

  • Quelle: Sanook, thailändisches PBS