Die Polizei von Phuket bestätigt neue Verkehrsstrafen ab dem 1. November

Die Polizei von Phuket bestätigt neue Verkehrsstrafen ab dem 1. November

PHUKET. Die vom Kabinett Anfang dieses Jahres genehmigten neuen Verkehrsstrafen werden an diesem Sonntag * (1. November) in Kraft treten, hat der stellvertretende Befehlshaber der Polizei der Provinz Phuket, Oberst Santat Layangkul, bestätigt.

Die neuen Verkehrsstrafen wurden im August im Staatsanzeiger (Royal Gazette) veröffentlicht und sehen die Mindeststrafen für eine Vielzahl geringfügiger Verkehrsverstöße vor. Die Strafen für betrunkenes Fahren bleiben jedoch dieselben wie die 2015 gesetzlich festgelegten, sagte Oberst Santat, der alle Verkehrspolizisten in der gesamten Provinz überwacht.

„Die Polizei von Phuket ist bereit, die neuen Verkehrsstrafen am 1. November zu verhängen. Ich bin sicher, dass sie daran arbeiten werden, die Anzahl der Verstöße gegen die Verkehrsregeln zu verringern und damit die Straßen sicherer zu machen“, sagte er.

Zu den neuen Bußgeldern gehören:

 

  • Gegen den Verkehrsfluss fahren oder Schwierigkeiten für den Verkehr verursachen (Baht 400)
  • Rücksichtsloses Fahren, das andere Fahrer und Eigenschaften schädigen kann (Baht 400)
  • Fahren zwischen Fahrspuren (Baht 500)
  • Fahren auf Fußweg ohne Grund (Baht 500)
  • Verwenden eines Mobiltelefons während der Fahrt (Baht 500)
  • Überholen auf der linken Seite eines Fahrzeugs (Baht 500)
  • Schnelle Fahrzeuge beim überholen hindern, wenn sie dies beabsichtigen (Baht 500).
  • Beitritt zum Verkehr ohne Angabe (Baht 500)
  • Vor dem Abbiegen (Blinker) nicht angezeigt (Baht 400)
  • Parken auf einem nicht zugelassenen Parkplatz (Baht 400)
  • Über das Tempolimit fahren (Baht 500)
  • Einem Krankenwagen keinen Platz machen (Baht 400)
  • Fahrradfahren außerhalb des Radwegs (Baht 200)
  • Fahre ohne Helm (Baht 400)
  • Motorradfahrer ohne Helm (Baht 800)
  • Während der Fahrt keinen Sicherheitsgurt anlegen (Baht 400)
  • Betrieb eines nicht zugelassenen Fahrzeugs (Baht 500)
  • Fahren ohne Führerschein oder ohne Führerschein auf Anfrage der Polizei (Baht 200)
  • Keine Anzeige (Blinker) für andere Fahrer vor dem Abbiegen, Spurwechsel, Anhalten oder Überholen (Baht 400)
  • Wenn auf der Rückseite des Fahrzeugs kein rotes Licht angezeigt wird, bedeutet dies, dass das Fahrzeug kurz vor dem Anhalten steht (Baht 400).
  • Nicht Verlangsamen, wenn sich entgegenkommende Fahrzeuge auf einer schmalen Straße nähern (Baht 200)
  • Ignorieren von Verkehrssignalen und Schildern entlang der Straßen (Baht 500)
  • Handzeichen und Pfeifgeräusche der Verkehrspolizei ignorieren (Baht 400)
  • Verursachen von Schäden, Verstecken, Entfernen, Streichen von Verkehrsschildern entlang der Straße (Baht 400)
  • Fahrzeug ohne Nummernschild (Baht 500)
  • Fahren eines Fahrzeugs, das ein lautes Geräusch verursacht oder etwas auf der Straße schleppt (Baht 400)
  • Mit blinkenden Lichtern, Sirenenlichtern sowie seltsamen und lauten Geräuschen unangemessener Ton als Hupe (Baht 500)
  • Tragen von Gütern, die länger als die Karosserie des Fahrzeugs sind, ohne rote Fahne am Ende des hervorstehenden Gegenstands (Baht 500)
  • Beförderung von Menschen, Tieren oder Gegenständen, die nicht für den vom Verkehrsministerium festgelegten Fahrzeugtyp geeignet sind (Baht 400)

Die neuen Verkehrsstrafen beginnen an diesem Sonntag, dem 1. November.

 

  • Quelle: The Phuket News